Betriebsausgabenpauschale

  • Sehe ich das richtig, dass man im Rahmen der Gewinnermittlung unter "Einnahmen/Ausgaben" -> "Betriebsausgabenpauschale" und dort unter "Angaben zur Betriebsausgabenpauschale/Freibetrag nach § 3 Nr. 26 ff." zwar "Ja" anklicken kann, die Pauschale in Höhe von 2.455 Euro in der Berechnung der Betriebsausgaben aber unberücksichtigt bleibt?

    Denn der Betrag unter "Tatsächliche Betriebsausgaben" ändert sich nicht, wenn man gerne die Betriebsausgabenpauschale verwenden möchte und ein "Ja" gesetzt hat. Auch im Formular der EÜR bleibt die Zeile 23 für die Betriebsausgabenpauschale leer. Das scheint mir hier ein Fehler zu sein.

    Muss man also weiterhin, wenn man die Betriebsausgabenpauschale ansetzen möchte, unter "Pauschale Ermittlung der Betriebsausgaben?" ein "Nein" setzen und die Pauschale dann händisch unter "Sonstige Betriebsausgaben" (2.455,00 | 0 % | 2.455,00) erfassen??

    Max

  • Eine Pauschale ist keine tatsächliche Betriebsausgabe. Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten?
    Und haben Sie tatsächlich die Pauschale nach § 3.26 gewählt?

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Ja, ich möchte für eine "Journalistische Haupttätigkeit" auf die Betriebskostenausgabenpauschale in Höhe von 2.455,00 Euro zurückgreifen.

    Dazu klicke ich auf "Ja" unter "Pauschale Ermittlung der Betriebsausgaben?" (Menü Einnahmen/Ausgaben-Betriebsausgabenpauschale).

    Entsprechend wird auch im Fenster darunter der Wert "2.455 €" angezeigt.
    In der Zeile unten drunter steht zudem der Betrag der an das FA gezahlten Umsatzsteuer.

    Nun müsste sich doch unter "Ansatz der tatsächlichen Betriebsausgaben" ein Betrag von Betriebsausgabenpauschale + Tatsächliche Betriebsausgaben (= hier in 2017 an das FA gezahlte Umsatzsteuer) ergeben. Also wenn z.B. an das FA 1.000 Euro USt. bezahlt wurden, müsste sich im Formular, wenn man die Zeile 23 (2.455) mit der Zeile 50 (1.000) addiert, in Zeile 65 der EÜR ein Betrag von 3.455 (Summe Betriebsausgaben) ergeben.

    Wie eingangs geschrieben, bleibt aber die Zeile 23 leer. Die Betriebsausgabenpauschale bleiben unberücksichtigt, obwohl man diese ja ansetzen möchte und die "Pauschale Ermittlung der Betriebsausgaben" mit "Ja" bestätigt hat.

  • Wenn Sie eine Pauschale in die Zeile 23 eintragen, sind keine weiteren Betriebsausgaben abziehbar, da diese mit der Pauschale abdeckt sind. Entweder Pauschale oder tatsächliche Betriebsausgaben, beides geht nicht.

  • Ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor.

    Die in 2007 vereinnahmte Umsatzsteuer, wurde quartalsweise an das FA
    weitergereicht. Die Zahlung dieser Umsatzsteuer an das FA gehört in
    meiner EÜR zu den Betriebsausgaben und wird in einem speziellen
    Posten der EÜR vermerkt.

    Nach der hier von Ihnen angesprochenen "Entweder-Oder"-Logik dürfte
    ich ja nie die Betriebskostenpauschale verwenden, da ich die
    vereinnahmte Umsatzsteuer quartalsweise an das FA zahle und dadurch
    Betriebsausgaben entstehen. Oder andersherum: Wenn ich die
    Betriebskostenpauschale verwenden möchte, brauche ich keine
    Umsatzsteuervorauszahlungen an das FA mehr leisten
    (Betriebsausgabe), da ich mich auf eine Pauschale berufe.

    Zudem stellt die Umsatzsteuer (Einnahme + Ausgabe) nur eine Art Gewinnverschiebung dar.

    Es bleibt daher meines Erachten weiterhin Raum für die Betriebskostenpauschale, die das Programm aber fehlerhaft nicht anwendet.

    Ich habe in der EÜR bei den Ausgaben zwei Posten:

    1. In Rechnungen ausgewiesene, erhaltende und an das FA pro Quartal per Umsatzsteuervorauszahlungen weitergereichte Umsatzsteuer (Betriebsausgabe).

    2. Ansatz der Betriebsausgabenpauschale i.H.v. 2.455,- Euro. Daneben
    möchte ich ja keine einzelnen Ausgaben mehr ansetzen - nur die
    Pauschale. Damit halte ich mich an die "Entweder-Oder"-Regel.

    Umsatzsteuervorauszahlungen + Pauschale = Betriebsausgaben.

    Dazu muss man aber in Zeile 23 der EÜR den Höchstbetrag der
    Pauschale angeben können. Im Programm ist das nicht möglich. Das
    Programm übersicht, dass es sich bei den anderen Ausgaben um
    Umsatzsteuervorauszahlungen handelt.

    Somit muss man komischerweise die Betriebsausgabenpauschale unter
    "Sonstige Ausgaben" händisch eintragen.

    Irgendwie merkwürdig.

    Vielleicht ist dieser Fall im Programm nicht bedacht worden?

  • Da ging s um Ihr Problem:
    Die Entscheidung des Finanzamts ist richtig, da die Betriebsausgabenpauschale sämtliche Betriebsausgaben abgelten soll (siehe LfSt Bayern, 31.10.2005, S 2144 - 8 St 32/St 33); es können also nicht zusätzlich zu dieser Pauschale weitere Betriebsausgaben (also auch nicht Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt) geltend gemacht werden.
    Wenn der Steuerpflichtige sie für unzutreffend (d.h. zu niedrig) hält, muss er die höheren tatsächlichen Betriebsausgaben einzeln nachweisen.
    Es gilt das Prinzip: entweder - oder.

    Selbstverständlich müssen Sie die Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt überweisen. Ob das dann Betriebsausgaben sind ist eine andere Frage.
    Warum stellen Sie nicht auf tatsächliche Betriebsausgaben um ?

  • Wenn er sich für die Pauschale entscheidet kann er die USt-Zahlungen nicht noch zusätzlich absetzen. Steht doch im obigen Text /LFST Bayern 31.10.2005, S 2144 -8 ST/St 33.

  • Die Betriebsausgabenpauschale ist für mich günstiger, da ich nur wenige
    Ausgaben habe.

    Leider verstehe ich es noch nicht:

    Wenn ich die Betriebskostenpauschale als Betriebsausgabe nicht (mehr) geltend machen kann, weil ich aufgrund meiner Umsatzsteuervorauszahlungen in der EÜR Ausgaben bereits ganz konkret angebe, bedeutet dies, dass ich am Ende gar keine Betriebsausgaben ansetze.

    Denn die vereinnahmte Umsatzsteuer gehört zu meinen Einnahmen und dann gleich wieder zumeinen Ausgaben. Im Ergebnis für mich eine 0.

    Es würde auch bedeuten, dass ich bei Umsatzsteuervorauszahlungen an das FA (= Betriebsausgabe) in der EÜR NIEMALS die Betriebskostenpauschale ansetzen könnte, sondern die Ausgaben stets einzeln anführen müsste. Und das wäre ja ein enormer Nachteil für mich, nur weil ich für das FA Umsatzsteuer einziehe und anschließend an das FA weiterreiche.

  • In der Gewinnermittlung der SSE unter Betriebsausgaben besteht folgende Buchungsmöglichkeit: "An das Finanzamt überwiesene Umsatzsteuer. Hier tragen Sie nichts ein. Das ist alles.

  • Die Umsatzsteuer die Sie einnehmen überweisen Sie an das Finanzamt. Ihre gesamten Betriebsausgaben , auch die USt,ist mit der Betriebsausgabenpauschale abgegolten. So verstehe ich jedenfalls den zitierten Text. Und genau so ist auch die SSE programmiert.

    Ist ja auch logisch: wenn man sich für die Pauschale entscheidet kann man eben nicht noch tatsächliche Betriebsausgaben, auch die USt, absetzen, sonst wäre es ja keine Pauschale mehr.

  • In der von Ihnen zitierten Veröffentlichung des Bayerischen Landesamts für Steuern v. 31.10.2005 S 2144 - 8 St 32/St 33, steht doch bloß, dass die Betriebskostenpauschale bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit auf 30 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 2.455 € (4.800 DM) jährlich, pauschaliert wird, (...) und es dem Steuerpflichtigen unbenommen bleibt, etwaige höhere Betriebsausgaben im einzelnen nachzuweisen.

    Es steht dort aber nicht, dass (eine ausgefüllte Zeile 50 der EÜR, als) "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" die Anwendbarkeit der Betriebskostenpauschale ausschließt.

    Mir ist schon bewusst, dass ich die Pauschale nur verwenden kann, wenn ich Ausgaben z.B. für für Telefon, Arbeitszimmer oder Internet nicht detailliert angebe. Es ist ja eine Pauschale.

    Aber hier geht es mir um die Gegenüberstellung von Ausgaben, die mich tatsächlich betreffen, eben Ausgaben, die zur Aufrechterhaltung "des Betriebs" veranlasst sind, und die ich nicht detailliert angeben, sondern die ich in der EÜR als Pauschale nutzen möchte. Und auf der anderen Seite die "Ausgaben" aufgrund der in meinen Rechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuer, die ich mit meinen vierteljährlichen Umsatzsteuervorauszahlungen an das FA weiterreiche. Die an das FA gezahlte Umsatzsteuer stellt ja faktisch keine Ausgabe für mich dar, ich habe sie ja eingezogen und reiche sie an das FA weiter. Die 2.455,- Euro würden aber tatsächliche Ausgaben "meines Betriebs" enthalten und entsprechend meinen Gewinn mindern.

    Von der daher ist das - wie die Gegenüberstellung zeigt - m.E. weiterhin unstimmig und unsinnig.

    Die SteuerSparErklärung bietet mir nicht die Möglichkeit, die Betriebsausgabenpauschale anzusetzen.

  • Steuertipps bietet eine Ausfüllhilfe für die EÜR an, da steht folgendes: Wenn Sie eine Pauschale in die Zeile 23 eintragen, sind keine weiteren Betriebsausgaben mehr abziehbar, da diese mit der Pauschale abgedeckt sind. Die folgenden Zeilen der Anlage EÜR, in den die Betriebsausgaben erfasst werden, bleiben in diesem Fall leer.
    Also bleibt auch die Zeile 50 "An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer" leer.

    Also auch Steuertipps sieht das falsch ?

  • Das Programm ist einfach Super !!!
    Habe den Fall in der Gewinnermittlung nachgestellt. Pauschale beantragt
    1.Fall: tatsächliche Betriebsausgaben unter 2455 €. Es werden als Pauschale nur die 2455 € angesetzt, die tatsächlichen Ausgaben(einschl.UST) werden unterdrückt.

    2.Fall. Die tatsachlichen Ausgaben übersteigen die Pauschale. Jetzt setzt das Programm die höheren tatsächlichen Ausgaben an.

    Was wollen Sie mehr.

  • Wenn Umsatzsteuer, im Zusammenhang mit Dienstleistungen auf Ihr Konto eingezahlt wird, überweisen Sie diesen Betrag an das Finanzamt. Diesen Betrag buchen Sie unter Betriebsausgaben. Sobald Ihre gesamten Betriebsausgaben die Pauschale übertrifft, setzt das Programm die tatsächlichen Betriebsausgaben an.

    Teilen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben, incl. UST, mit.

  • Ja, das macht das Programm sehr gut. Meine Einnahmen werden inkl. Mehrwertsteuer aufgeschlüsselt. Ich gebe meine Umsatzsteuervorauszahlungen an, und die Umsatzsteuervorauszahlungen werden wieder als Betriebsausgabe geführt.

    Da die Umsatzsteuer, die ich in Rechnung stelle und später an das FA durch die Vorauszahlungen weitergereicht habe, insgesamt über 2.455 Euro liegt, kann ich also meine Einnahmen jetzt nur noch durch konkrete Angaben bei den Betriebsausgaben mindern, wenn ich das richtig verstehe??

    Das FA blockiert mir also als für das FA Tätiger "Umsatzsteuereinnehmerundweiterreicher" faktisch die Nutzung der Pauschale. Das ist ja toll :( Vorsteuer ist für mich nicht relevant, da meine Ausgaben zu gering sind.

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