Sehe ich das richtig, dass man im Rahmen der Gewinnermittlung unter "Einnahmen/Ausgaben" -> "Betriebsausgabenpauschale" und dort unter "Angaben zur Betriebsausgabenpauschale/Freibetrag nach § 3 Nr. 26 ff." zwar "Ja" anklicken kann, die Pauschale in Höhe von 2.455 Euro in der Berechnung der Betriebsausgaben aber unberücksichtigt bleibt?
Denn der Betrag unter "Tatsächliche Betriebsausgaben" ändert sich nicht, wenn man gerne die Betriebsausgabenpauschale verwenden möchte und ein "Ja" gesetzt hat. Auch im Formular der EÜR bleibt die Zeile 23 für die Betriebsausgabenpauschale leer. Das scheint mir hier ein Fehler zu sein.
Muss man also weiterhin, wenn man die Betriebsausgabenpauschale ansetzen möchte, unter "Pauschale Ermittlung der Betriebsausgaben?" ein "Nein" setzen und die Pauschale dann händisch unter "Sonstige Betriebsausgaben" (2.455,00 | 0 % | 2.455,00) erfassen??
Max