Masterstudium - Praktikum und Masterarbeit im Unternehmen

  • Hallo zusammen,

    ich habe im letzten Jahr mein Masterstudium abgeschlossen und bin nun gerade dabei die Steuererklärung für dieses Jahr mit SSE zu erstellen. Dabei ist mir einiges unklar:

    Klar ist, dass das Masterstudium ein Zweitstudium ist und ich damit Fort- und nicht Ausbildungskosten habe, und damit Werbungskosten in unbegrenzter Höhe geltend machen kann. Wie das mit der "ersten Tätigkeitsstelle" ist, ist mir noch unklar.

    Es ist so, dass ich zu Beginn von 2017 schon im Praktikum war, das in der Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Dazu bin ich 2016 auch nah an diese Praktikumsstelle gezogen, aber 100km weit weg von der Uni. Ich habe eine Aufwandsentschädigung für das Praktikum bezahlt bekommen. Im Anschluss daran habe ich dann weiter dort gewohnt und auch meine Masterarbeit dort (also eine externe Masterarbeit) geschrieben. Hierbei war ich quasi normal als wissenschaftlicher Angestellter mit B. Sc. Vollzeit beschäftigt, es gab entsprechend auch eine Lohnsteuerbescheinigung am Ende.

    Im Steuerkompass steht jetzt

    Zitat

    Bei einem Ausbildungsdienstverhältnis (Zweck des Arbeitsvertrages ist die Ausbildung) ist die Bildungseinrichtung keine erste Tätigkeitsstätte.

    Also ist meine 100km entfernte Uni nicht die erste Tätigkeitsstätte, korrekt?
    Außerdem sagt mir

    Zitat

    Eine Vollzeitausbildung liegt vor, wenn der Auszubildende keiner Erwerbstätigkeit nachgeht oder während der gesamten Dauer des Studiums bzw. der Bildungsmaßnahme einen Job mit durchschnittlich bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit oder einen 450-Euro-Job ausübt (BMF-Schreiben vom 24.10.2014, BStBl. 2014 I S. 1412 Rz. 33).

    dass ich keine Vollzeitausbildung ausübe. Das kommt mir etwas komisch vor, weil ich das beides ja eigentlich für das Studium gemacht habe, da in der Prüfungsordnung vorgeschrieben.

    In der Profilauswahl der SSE darf ich also nicht das Profil "Vollzeitige Weiterbildung" wählen, sondern muss welches Profil verwenden? "Eigenes"?

    Wie geht es dann mit der Entfernungskostenpauschale weiter? Ich bin natürlich täglich einige Kilometer zum Praktikums/Abschlussarbeitsort gefahren. Außerdem für noch offene Prüfungen und Absprachen/Orga mit dem uniseitigen Betreuer auch einige Male die 100km. Sind hier Belege notwendig? Die Pauschale würde ich gerne verwenden, nicht die tatsächlichen Kosten.


    Zuletzt noch eine Frage bezüglich eines Stipendiums, was ich außerdem erhalten habe. Es handelt sich um ein Deutschlandstipendium, ist also aus öffentlichen Mitteln, und sollte damit steuerfrei sein. Das stelle aber ja nicht ich sondern ein Finanzamt fest. So steht es auch im Steuerkompass

    Zitat

    Ob die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit eines Stipendiums vorliegen, prüft das für die Veranlagung des Stipendiengebers zur Körperschaftsteuer zuständige Finanzamt (R 3.44 EStR 2012).

    Muss ich das also gar nicht erst angeben?

    Vielen Dank und Gruß!

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