Hallo hier im Forum.
Ich bin neu hier und bitte vorsorglich um Entschuldigung, falls ich hier mit meinen Fragen falsch liege.
Vorab folgende Info:
Ich nutze die Steuer-Spar-Erklärung schon seit vielen Jahren und bin bestens zufrieden mit dem Programm.
Ich betreibe seit einigen Jahren eine PV-Anlage auf dem Dach meines Wohnhauses zur Stromeigennutzung und zum Verkauf in geringer Höhe. Nun überlege ich, die Vorteile der sog. Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.
Es stellen sich für mich jetzt folgende Fragen:
Einkommensteuerrechtlich muss ich ja wohl auch weiterhin eine sog. Gewinn- und Verlustabrechnung vornehmen.
Seit diesem Jahr, also konkret ab der Abrechnung für das Steuerjahr 2017 ist eine formale EÜR nebst dem Anlagenverzeichnis EÜR vorgeschrieben.
Ist dies auch als Kleinunternehmer künftig notwendig, oder kann in diesem Ausnahmefall nur - wie früher - eine einfach Einnahme / Ausgabeübersicht erstellt und nur das Ergebnis in der Steuererklärung erfasst werden.
Schließlich ist die Verpflichtung zur Belegübergabe an das Finanzamt ja auch nicht mehr zwingend vorgeschrieben.