Unterschied anerkannte Unterhaltsleistungen 2017/2018

  • nach kompletter Datenübernahme von 2017 nach 2018 zeigt die Steuersparerklärung von 2018 ein stark unterschiedliches Ergebnis.
    (ich habe wirklich nur die Daten übernommen, keine andere Eingabe)

    2017 - Nachzahlung 193 €
    2018 - Rückzahlung 840 €

    Der Unterschied kommt von den anerkannten Unterhaltsleistungen an meinen Sohn

    anerkannte Unterhaltsleistungen 2017 7150 €
    anerkannte Unterhaltsleistungen 2018 10789 €

    Ergebnis von 2017 wurde vom Finanzamt auch so anerkannt

    woran kann das liegen ?

  • der Betrag den meine geschiedene Frau bezahlt hat wurde nicht übernommen.
    Name und Adresse wurden übernommen aber nicht der Betrag.

    Wenn ich den Betrag eintrage bleibt aber immer noch ein Unterschied :
    2016 :
    Der Betrag von 10.621,16 € kann nur zu 67,32% angesetzt werden, da andere Personen Leistungen von
    5.700,00 € erbracht haben. 7150,00 €

    2017 :
    Der Betrag von 10.789,16 € kann nur zu 76,23% angesetzt werden, da andere Personen Leistungen von
    5.700,00 € erbracht haben. 8225,00 €

    67,32 zu 76,23 sieht so verdächtig nach Zahlendreher aus, aber ich weiß es nicht.

    Gibt es dafür eine Erklärung ?

  • Ja, die gibt es! Wenn zum Vorjahr steuerrechtlich der Grundfreibetrag leicht erhöht wurde, dann erhöht sich auch der Unterhaltshöchstbetrag (so geschehen von 8.252 auf 8.820 €) Der Unterhaltshöchstbetrag erhöht sich noch um die übernommenen Beträge zur KV/PV.
    Da sich so der Höchstbetrag erhöht hat, dürfte sich in Folge auch die Quote der absetzbaren Aufwendungen erhöht haben.

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