Guten Tag,
gemäß AG-Richtlinien versteuere ich meinen Firmenwagen gemäß der 1%-Regelung. Auf Grund eines hohen Anteils von Firmenfahrten (ca. 75%) führe ich parallel ein Fahrtenbuch.
1. Kann ich dieses Fahrtenbuch in meiner kommenden Steuererklärung nutzen, um einen Teil der bereits versteuerten Summe (bedingt durch die 1%-Regelung) erstattet zu bekommen oder ist ein Fahrtenbuch hinfällig, da eine bereits erfolgte Versteuerung nicht erstattet wird?
2. Ich wechsle häufig den Firmenwagen (max. 6 Monate mit dem gleichen Fahrzeug). Brauche ich für jedes Fahrzeug ein eigenes Fahrtenbuch oder kann ich die Fahrten in einem Fahrtenbuch zusammenfassen?
Über Rückmeldungen freue ich mich sehr.
Beste Grüße
Montague