Verlustvorträge bis wann ans Finanzamt schicken?

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein paar Fragen:

    Verlustvorträge können rückwirkend bis 7 Jahre als Berufseinsteiger gestellt werden, in 2017 also noch für das Steuerjahr 2010 (Erwartung, dass das Bundesverfassungsgericht ein Erststudium als gleichwertig mit einem "Zweitstudium" einstuft).

    1.
    Kommt es auf das Datum der Übermittlung in ELSTER an, ob der Verlustvortrag 2010 noch mit dem ersten Einkommensjahr 2016 verrechnet werden kann? Meine Befürchtung ist, dass das Finanzamt aufgrund Jahresende meinen vor ein paar Tagen versandten Verlustvortrag 2010 erst kurz vor Weihnachten bearbeiten kann, und erst im Januar 2018 einen entsprechenden Bescheid verschickt.
    Wäre dann der Verlustvortrag 2010 weg, oder zählt das Datum der Online- oder der postalischen Übermittlung?

    2.
    Muss ich die gesammelten Verlustvorträge zwingend mit dem ersten Berufsjahr 2016 verrechnen, oder kann ich auch sagen: Im 1. Berufsjahr zahle ich alle Steuern ohne Abzug, im 2. und 3. Berufsjahr 2017 und 2018 hingegen setze ich meine gesammelten Verlustvorträge ein?

    3.
    Kann ich theoretisch dieses Jahr die Verlustvorträge für 2010 bis 2013 ans Finanzamt verschicken, und in zwei Jahren dann die Verlustvorträge ab 2014? Oder muss alles in einem Abwasch gemacht werden?


    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Nur mal zur Klarstellung: Du schickt eine Erklärung ans FA. Verlustvorträge bescheinigt das FA.
    Es gilt das Datum der Abgabe. Beachte dazu die Hinweise im Programm.

  • Grundlage ist das Datum der Abgabe, daher bist Du noch vollkommen im Rahmen. Du kannst das die Abgabe auch in den Jahren aufsplitten. Jedenfalls machen wir das bei uns auch schon immer so.

  • Habe mich letztens ebenfalls mit meinem Neffen mit dem Thema beschäftigt (Er beendet nun sein Studium im Sommer)

    Haben im Netz einen Artikel gefunden, der das ganze komplizierte Thema (wie ich finde) gut erklärt. Ein Zitat daraus: "Ein rückwirkender Verlustvortrag ist bis zu 4 Jahre nach Anfall des Verlusts möglich. Wenn Sie allerdings noch nie zuvor eine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben haben, können Sie sogar die letzten 7 Jahre rückwirkend steuerlich geltend machen. Denken Sie daran, alle Belege, Quittungen und Kontoauszüge sorgfältig aufzuheben."

    Heißt also, dass man einen Verlustvortrag 4 Jahre rückwirkend einreichen kann, es sei denn, es ist die erste Steuererklärung.

    Bei meinem Neffen war es so, dass er zunächst eine Ausbildung gemacht hat. Daraufhin wurde er noch ein Jahr übernommen und hat somit auch eine Steuererklärung abgegeben. Also gilt für ihn die 4 Jahres-Frist.

  • Verluste können nach der aktuellen Rechtsprechung des BFH bis zu sieben Jahre rückwirkend beantragt werden (BFH-Urteil vom 13.1.2015, IX R 22/14, DStR 2015 S. 939). Das heißt: Bis Ende 2018 können Verlustfeststellungen rückwirkend bis 2011 beantragt werden. Der Antrag auf eine solche Feststellung setzt voraus, dass bislang keine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt wurde. Sprich: Es darf kein Steuerbescheid für die Jahre bestehen, für die Sie Verluste nachmelden wollen.

  • Zitat von Adi;23797

    Verluste können nach der aktuellen Rechtsprechung des BFH bis zu sieben Jahre rückwirkend beantragt werden (BFH-Urteil vom 13.1.2015, IX R 22/14, DStR 2015 S. 939). Das heißt: Bis Ende 2018 können Verlustfeststellungen rückwirkend bis 2011 beantragt werden. Der Antrag auf eine solche Feststellung setzt voraus, dass bislang keine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt wurde. Sprich: Es darf kein Steuerbescheid für die Jahre bestehen, für die Sie Verluste nachmelden wollen.


    Genau. Und wenn man einen bestehenden Steuerbescheid für die Jahre hat, dann können Verluste bis zu 4 Jahren rückwirkend beantragt werden.

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