Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen:
Verlustvorträge können rückwirkend bis 7 Jahre als Berufseinsteiger gestellt werden, in 2017 also noch für das Steuerjahr 2010 (Erwartung, dass das Bundesverfassungsgericht ein Erststudium als gleichwertig mit einem "Zweitstudium" einstuft).
1.
Kommt es auf das Datum der Übermittlung in ELSTER an, ob der Verlustvortrag 2010 noch mit dem ersten Einkommensjahr 2016 verrechnet werden kann? Meine Befürchtung ist, dass das Finanzamt aufgrund Jahresende meinen vor ein paar Tagen versandten Verlustvortrag 2010 erst kurz vor Weihnachten bearbeiten kann, und erst im Januar 2018 einen entsprechenden Bescheid verschickt.
Wäre dann der Verlustvortrag 2010 weg, oder zählt das Datum der Online- oder der postalischen Übermittlung?
2.
Muss ich die gesammelten Verlustvorträge zwingend mit dem ersten Berufsjahr 2016 verrechnen, oder kann ich auch sagen: Im 1. Berufsjahr zahle ich alle Steuern ohne Abzug, im 2. und 3. Berufsjahr 2017 und 2018 hingegen setze ich meine gesammelten Verlustvorträge ein?
3.
Kann ich theoretisch dieses Jahr die Verlustvorträge für 2010 bis 2013 ans Finanzamt verschicken, und in zwei Jahren dann die Verlustvorträge ab 2014? Oder muss alles in einem Abwasch gemacht werden?
Vielen Dank für eure Hilfe