Hallo zusammen,
ich möchte hier einmal mein Problem schildern und um Hilfe bei der Suche nach den Ursachen bitten, die zum Eingabefehler oder Programmfehler geführt haben.
Bislang hatten meine Frau und ich die Steuererklärung als Zusammenveranlagung abgegeben. Dementsprechend habe ich auch immer alle Daten entsprechend der Programmvorgabe eingegeben und hatte nie Probleme, die Steuererstattung stimmte immer mit der Programmberechnung überein.
Dieses Jahr nun schlug mir das Steuertipps-Steuerprogramm die Einzelveranlagung vor. Aus einem Grund, den ich nicht nachvollziehen kann, sollte die Einzelveranlagung diesmal eine höhere Steuererstattung bringen als die Zusammenveranlagung, obwohl sich nichts Grundlegendes an unseren Einkommensverhältnissen geändert hat.
Ich folgte dem Programmvorschlag, und stellte nach einiger Suche, wo das denn umzustellen sei, von Zusammen- auf Einzelveranlagung mit hälftiger Aufteilung der Sonderausgaben um.
Als der Steuerbescheid vom Finanzamt zurückkam, sollten wir plötzlich statt einer Steuererstattung, einen erheblichen Betrag nachzahlen. Der Bescheidvergleich ergab, dass von sämtlichen Sonderausgaben in jedem Bescheid nur genau die Hälfte der Hälfte der Sonderausgaben berücksichtigt war.
Mein Anruf bei der sehr netten Bearbeiterin ergab, dass das Ergebnis, also die Nachzahlung, sich aus der „Antragsgemäßen Bearbeitung“ ergeben hätte. Aus einem Betrag von beispielsweise 10 Euro, der bei hälftiger Aufteilung der Sonderausgaben für jeden von uns 5 Euro ergeben hätte und auch so durch das Steuerprogramm im Feld der Erklärung eingetragen war, hat das Finanzamt nur die Hälfte des eingetragenen Betrages berücksichtigt.
So, nach dieser langatmigen Schilderung nun mal meine Fragen:
Ich habe ja bei der Eingabe der einzelnen Daten den Gesamtbetrag der jeweiligen Sonderausgaben vorgegeben, weil ich von Zusammenveranlagung ausging. Das Programm schlug dann Einzelveranlagung vor, ich folgte dem Vorschlag, und das Programm hat, sozusagen ohne mein weiteres Zutun, die zwei Erklärungen erstellt und die Beträge auf die beiden einzelnen Erklärungen aufgeteilt.
Das Finanzamt wiederum ist nach meinem Telefonat der Ansicht, dass in jede der einzelnen Erklärungen der volle Betrag der beantragten Sonderausgaben einzugeben ist, und davon rechnet das Finanzamt dann selbständig die Hälfte an. Da das Steuertipps-Programm nun aber bereits „eigenmächtig“ jeweils die Hälfte der Ausgaben in jeder Erklärung eingesetzt hat, kam es natürlich zu der zu geringen Berücksichtigung in Höhe von der Hälfte der Hälfte.
Mich würde jetzt interessieren, wer hier richtig und falsch liegt. Ist tatsächlich der volle Betrag in jeder Einzelerklärung vorzugeben, hat also das Finanzamt recht und das Steuerprogramm die Einzelerklärungen falsch ausgefüllt? Oder gehört in jede Erklärung die Hälfte des begehrten Sonderausgabenbetrages, und das Finanzamt hat nichts mehr zu halbieren? Wie gesagt, die Umstellung von Zusammen- auf Einzelveranlagung und damit die möglicherweise falsche Aufteilung der Beträge erfolgte ja ohne mein direktes Zutun, und eine verständliche Erklärung dazu konnte ich weder dem Steuerprogramm noch dem Vordruck/Ausdruck für das Finanzamt entnehmen, also ob in diesem Fall der volle oder halbe Betrag einzutragen ist.
Es geht mir hier erstmal nur um die Tatsache, welche Variante richtig ist und ob ggf. ein Programmfehler vorliegt, falls das Finanzamt recht damit hat, dass immer der volle Betrag einzugeben ist.
Die Neuberechnung unter richtiger Berücksichtigung der Sonderausgaben geht hoffentlich auf dem Wege einer schlichten Änderung, zumindest stellte das die Bearbeiterin in Aussicht.
Vielen Dank für eure Zeit und Mühe, hier Licht ins Dunkel zu bringen. Ich habe hier auch immer wieder gelesen, dass es Probleme mit der Einzelveranlagung gegeben hatte, dachte aber, dies sei inzwischen alles geklärt.
Vielen Dank und viele Grüße