Steuernachzahlung nach Wechsel zu Einzelveranlagung

  • Hallo zusammen,

    ich möchte hier einmal mein Problem schildern und um Hilfe bei der Suche nach den Ursachen bitten, die zum Eingabefehler oder Programmfehler geführt haben.

    Bislang hatten meine Frau und ich die Steuererklärung als Zusammenveranlagung abgegeben. Dementsprechend habe ich auch immer alle Daten entsprechend der Programmvorgabe eingegeben und hatte nie Probleme, die Steuererstattung stimmte immer mit der Programmberechnung überein.

    Dieses Jahr nun schlug mir das Steuertipps-Steuerprogramm die Einzelveranlagung vor. Aus einem Grund, den ich nicht nachvollziehen kann, sollte die Einzelveranlagung diesmal eine höhere Steuererstattung bringen als die Zusammenveranlagung, obwohl sich nichts Grundlegendes an unseren Einkommensverhältnissen geändert hat.
    Ich folgte dem Programmvorschlag, und stellte nach einiger Suche, wo das denn umzustellen sei, von Zusammen- auf Einzelveranlagung mit hälftiger Aufteilung der Sonderausgaben um.

    Als der Steuerbescheid vom Finanzamt zurückkam, sollten wir plötzlich statt einer Steuererstattung, einen erheblichen Betrag nachzahlen. Der Bescheidvergleich ergab, dass von sämtlichen Sonderausgaben in jedem Bescheid nur genau die Hälfte der Hälfte der Sonderausgaben berücksichtigt war.

    Mein Anruf bei der sehr netten Bearbeiterin ergab, dass das Ergebnis, also die Nachzahlung, sich aus der „Antragsgemäßen Bearbeitung“ ergeben hätte. Aus einem Betrag von beispielsweise 10 Euro, der bei hälftiger Aufteilung der Sonderausgaben für jeden von uns 5 Euro ergeben hätte und auch so durch das Steuerprogramm im Feld der Erklärung eingetragen war, hat das Finanzamt nur die Hälfte des eingetragenen Betrages berücksichtigt.

    So, nach dieser langatmigen Schilderung nun mal meine Fragen:

    Ich habe ja bei der Eingabe der einzelnen Daten den Gesamtbetrag der jeweiligen Sonderausgaben vorgegeben, weil ich von Zusammenveranlagung ausging. Das Programm schlug dann Einzelveranlagung vor, ich folgte dem Vorschlag, und das Programm hat, sozusagen ohne mein weiteres Zutun, die zwei Erklärungen erstellt und die Beträge auf die beiden einzelnen Erklärungen aufgeteilt.

    Das Finanzamt wiederum ist nach meinem Telefonat der Ansicht, dass in jede der einzelnen Erklärungen der volle Betrag der beantragten Sonderausgaben einzugeben ist, und davon rechnet das Finanzamt dann selbständig die Hälfte an. Da das Steuertipps-Programm nun aber bereits „eigenmächtig“ jeweils die Hälfte der Ausgaben in jeder Erklärung eingesetzt hat, kam es natürlich zu der zu geringen Berücksichtigung in Höhe von der Hälfte der Hälfte.

    Mich würde jetzt interessieren, wer hier richtig und falsch liegt. Ist tatsächlich der volle Betrag in jeder Einzelerklärung vorzugeben, hat also das Finanzamt recht und das Steuerprogramm die Einzelerklärungen falsch ausgefüllt? Oder gehört in jede Erklärung die Hälfte des begehrten Sonderausgabenbetrages, und das Finanzamt hat nichts mehr zu halbieren? Wie gesagt, die Umstellung von Zusammen- auf Einzelveranlagung und damit die möglicherweise falsche Aufteilung der Beträge erfolgte ja ohne mein direktes Zutun, und eine verständliche Erklärung dazu konnte ich weder dem Steuerprogramm noch dem Vordruck/Ausdruck für das Finanzamt entnehmen, also ob in diesem Fall der volle oder halbe Betrag einzutragen ist.

    Es geht mir hier erstmal nur um die Tatsache, welche Variante richtig ist und ob ggf. ein Programmfehler vorliegt, falls das Finanzamt recht damit hat, dass immer der volle Betrag einzugeben ist.

    Die Neuberechnung unter richtiger Berücksichtigung der Sonderausgaben geht hoffentlich auf dem Wege einer schlichten Änderung, zumindest stellte das die Bearbeiterin in Aussicht.

    Vielen Dank für eure Zeit und Mühe, hier Licht ins Dunkel zu bringen. Ich habe hier auch immer wieder gelesen, dass es Probleme mit der Einzelveranlagung gegeben hatte, dachte aber, dies sei inzwischen alles geklärt.

    Vielen Dank und viele Grüße

  • Hallo und vielen Dank.

    Das hatte ich bereits gelesen. Das nur die Hälfte der Hälfte berücksicht wurde, ist ja soweit mir und auch der Bearbeiterin klar.

    Sie meint jedoch, ich hätte in den entsprechenden Feldern den vollen Betrag eingeben müssen, und das Finanzamt nimmt dann "antragsgemäß" die Halbierung dann vor. Vorliegend hat jedoch das Steuerprogramm die Halbierung bereits vorgenommen, und davon hat das Finanzamt nochmals halbiert. Die Frage ist, welche Auffassung ist richtig? Volle Betragseingabe in jeder der Einzelerklärungen, oder halber Betrag, so wie es das Steuerprogramm gemacht hat?

  • Ich verstehe jetzt eines nicht. Jeder hat doch eigene Sonderausgaben, also von ihm bezahlte Beiträge . Das sind Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenbeiträge. Und genau diese Zahlungen kann jeder in seine eigene Steuer Erklärung absetzen, da wird doch nichts aufgeteilt. Nur auf Antrag wird 50:50 aufgeteilt.

    Einzelveranlagung bei Ehepaaren ist günstiger, wenn folgendes vorliegt:

    Ein Ehepartner erhält hohe Lohnersatzleistungen
    Ein Ehepartner hat hohe steuerermäßigte Einkünfte
    Ein Ehepartner hat Verluste, der andere geringe Einkünfte
    Ein Ehepartner ist kirchensteuerpflichtig, der andere nicht.

    Liegt bei Ihnen einer dieser Gründe vor ?

  • Nein, keiner der Gründe liegt vor. Dennoch hat mir das Steuerprogramm die Einzelveranlagung mit hälftigen Aufteilung der Sonderausgaben vorgeschlagen, es wurde eine deutlich höhere Erstattung berechnet.

  • Unabhängig von der Frage der Überprüfung der einzelnen Daten und der Konsequenzen der entsprechenden Erfassung:

    Sie können innerhalb der Rechtsmittelfrist noch eine Änderung er Veranlagungen beantragen. Zum Beispiel, wenn eine Zusammenveranlagung günstiger wäre...

    Staufer

  • http://steuerberater-quermann.de/?c=Falscher-St…g-von-Ehegatten

    Ihr Problem ist jetzt vermutlich nicht dieser Software Fehler der Finanzverwaltung, vielmehr besteht der Verdacht, dass die Zusammenveranlagung doch günstiger wäre. Also schnellstens, wie schon geschrieben, über einen Einspruch Zusammenveranlagung beantragen.

    Der " Falschmeldung" der SSE sollten sie schon nachgehen. Sämtliche Eintragungen in der SSE überprüfen. vielleicht gab s vor Jahren doch mal Lohnersatzleistungen, Elterngeld vielleicht, und die Eintragung wurde nicht gelöscht.

    Was ich schon gemachte habe: Geben sie die Bruttolöhne in einen Steuerklassen Rechner ein(wird in Steuertipps angeboten) Unter 4/4 mit Faktor können sie die tatsächliche Steuerschuld ablesen. Unter 3/5 oder 4/4 können sie ablesen, was der AG hätte überweisen müssen und vermutlich auch gemacht hat.

  • @ Staufer: Laut Berechnung des Programmes ist in diesem Fall Einzelveranlagung günstiger, auch wenn ich nicht weiß, was sich geändert hat. Ich weiß, dass ich mich noch in der Rechtsbehelfsfrist befinde und habe ja mit dem FA schon Kontakt aufgenommen.

    Die Ursache liegt meines Erachtens im Eintrag des zu berücksichtigenden Sonderausgabenbetrages. Ich wollte hier hauptsächlich klären, ob bei jeder einzelnen Erklärung der volle Betrag einzugeben ist, und das FA halbiert, oder ob das Steuersparprogramm mit dem eigenmächtigen Eintrag des bereits halbierten Betrages richtig liegt und das FA nichts mehr weiter zu halbieren hat, sondern von den beantragten Beträgen ausgehen muss.

    @ Adi: Laut Steuersparprogramm ist dieses Jahr Einzelveranlagung günstiger. Die Zusammenveranlagung kann ich ja immer noch beantragen, erstmal würde ich mal versuchen, das FA dazu zu bringen, die nochmalige Halbierung der Beträge zurück zu nehmen. Mal sehen, was dann raus kommt.

    Lohnersatzleistungen gab es vor zig Jahren mal, allerdings hätte das Programm ja dann auch in den vergangenen Jahren schon mal Einzelveranlagung vorschlagen müssen, oder? Es hat sich bis auf geringe Betragsänderungen beim Einkommen, in der Sache nichts geändert. Ich werde das heut abend nochmal genau überprüfen, bin mir aber relativ sicher, dass derzeit keine Lohnersatzleistungen erfasst sind.

  • Ich wollte hier hauptsächlich klären, ob bei jeder einzelnen Erklärung der volle Betrag einzugeben ist, und das FA halbiert, oder ob das Steuersparprogramm mit dem eigenmächtigen Eintrag des bereits halbierten Betrages richtig liegt und das FA nichts mehr weiter zu halbieren hat, sondern von den beantragten Beträgen ausgehen muss.

    Die SteuerSparerklärung halbiert nichts. Bei Einzelveranlagung setzt das Programm bei Jedem das von ihm oder ihr geleisteten Vorsorge-u.Sonstige Vorsorgeaufwendungen an. Nirgendwo steht, dass man halbe Beiträge eintragen soll . Ist ja auch logisch, man kann das absetzen, was man bezahlt hat. Also die SSS rechnet korrekt.

    Habe den Fall bei einem Ehepaar nachvollzogen. Unter Ergebnis plus den Angaben in den Anlagen linkerseits, kann man feststellen, das die SSE jedem seine Beiträge zuordnet.

    Man kann dann auf Antrag eine Aufteilung der Beiträge 50:50 beantragen, muss es aber nicht.

  • Doch, die SSE hat halbiert. Ich persönlich habe ja nur die Ausgaben eingegeben, beispielsweise Kinderbetreuungskosten. SSE hat die Ausgaben in der anfangs erstellten Zusammenveranlagung zusammengefasst. Dann wurde der Wechsel auf Einzelveranlagung mit hälftiger Aufteilung vorgeschlagen. Als ich dem zustimmte, wurden vom SSE die halbierten Beträge in jede Einzelerklärung eingetragen. Das FA hat dann die vom SSE halbierten Beträge nochmals halbiert.

  • Was da vorgeschlagen wird ist folgendes:
    Beispiel: Ehemann hat 3000 € Basis-KV , Ehefrau hat 2000€ Basis--KV. Ergibt insgesamt 5000 €. Jetzt kann man Aufteilung bis 50:50 beantragen. Somit kann Ehemann in seiner Steuererklärung 2500 € eintragen, die Ehefrau ebenfalls 2500 €. Aber die 2500 € werden jetzt nicht nochmals halbiert. Auch das FA rechnet so.

  • Ja, genau das ist ja das Problem. SSE hat halbiert, und das FA hat nochmal halbiert mit der Begründung, dass in der Steuererklärung der Gesamtbetrag anzugeben ist und nicht die Hälfte, weil eben das FA selbst halbiert.

    Ich wollte nun in Erfahrung bringen, was nun richtig ist, also ob SSE richtigerweise die Beträge halbiert hat, oder ob das falsch war und die vollen Beträge bei jeder der beiden Steuererklärungen angegeben werden muss, damit das FA selbst halbieren kann.

  • Genau. Damit das FA antragsgemäß, wie es so schön heißt, die hälftige Aufteilung vornehmen kann. Ich wollte halt wissen, ob ich bzw. SSE falsch eingetragen hat, oder das FA falsch liegt mit der Forderung, dort den Gesamtbetrag anzugeben.

  • Ob Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung bei Eheleute. Wenn ich 3000 € Basis-KV Arbeitnehmerbeitrag bezahlt habe, kann ich 3000 € von der Steuer absetzen. Alles andere ist Blödsinn.

    In wirklich läuft es anders ab, das Ganze wird über die Lohnsteuer abgerechnet. Aber das ist ein anderes Thema.

    Zu ihrer Frage: wenn ich 3000 € absetzen kann, muss ich in die SSE natürlich 3000 € eintragen. Was den sonst ?

  • Irgendwie reden wir aneinander vorbei.

    Beispiel Kinderbetreuungskosten: Nehmen wir an, ich hatte 300 Euro Betreuungskosten. Davon sind 2/3 berücksichtigungsfähig. Also 200 Euro. SSE hat diese 200 Euro halbiert und in jeder der beiden Steuererklärungen 100 Euro eingetragen. Das FA hat diese 100 Euro halbiert und bei jeder der Erklärungen 50 Euro berücksichtigt. Nach meiner Rückfrage meint das FA, ich hätte die 200 Euro angeben müssen, damit sie diese halbieren können und in jeder Erklärung 100 Euro berücksichtigt werden.

  • Ziel ist ja, die tatsächlich angefallenen Kosten berücksichtigt zu bekommen. Da bin ich mir ja auch mit der Bearbeiterin einig. Die Frage ist halt immer noch, was Richtig ist: vollen oder halben Betrag angeben. Selber halbieren bzw. SSE halbiert, oder ist das Aufgabe vom FA.

  • und noch einmal der Hinweis:

    Jeder trägt in der seiner Steuererklärung seine Versicherungen etc. ein und dann bekommt jeder von jedem die Hälfte.
    Die Kosten sind dann über Kreuz zu verteilen.
    Hier liegt ein Fehler des FA vor. Ich behaupte einfach mal, das richtige Verfahren ist dem FA nicht bekannt.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Und wo sehe ich diese Vorgehensweise bei den Ausdrucken der SSE? Ich habe ja, wie gesagt, alles erfasst. Bei der Zusammenveranlagung macht es ja keinen Unterschied, aber wo sehe ich dann bei der Umstellung auf Einzelveranlagung diese Über-Kreuz-Halbierung?

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