Fahrzeug Abschreibung betrieblicher Anteil

  • hallo,

    ich nutze ein privates fahrzeug zu z zt 40% betrieblich. afaik kann ich deswegen 40% des kaufwertes abschreiben, oder?
    nur wie lege ich das in SSE an?
    und wie kann ich beruecksichtigen, dass der betriebliche anteil über die jahre zwischen 30 und 45 % schwankt?

    danke und gruss,

    feyst

    mfg,feyst

  • In der Gewinnermittlung der SSE unter Fahrzeuge. Die Schwankung wird über die Aufteilung der Gesamt-KM in betriebliche und Privatfahrten geregelt. Alternativ käme noch die 1% Methode in Frage.

  • hallo adi, danke fuer deine antwort.
    ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich das fahrzeug im privatvermoegen halten will. in der SSE taucht dann keine moeglichkeit auf den betrieblichen anteil des kaufpreises abzuschreiben... deklariere ich den pkw als betriebsvermoegen, ist alles klar. nur das will ich nicht.

    wie kann ich also den den betrieblichen nutzungsprozentsatz des kaufpreises eines im privatvermoegen gehaltenen pkw abschreiben?

    danke und gruss,

    feyst

    mfg,feyst

  • Sie machen die Reisekostenpauschale geltend oder Sie ermitteln die tatsächlichen Kosten pro Kilometer und rechnen damit Ihre betrieblichen Fahrten ab. Bei Abrechnung über tatsächliche Kosten kommt eine anteilige AFA zum Ansatz.

  • Zitat von Adi;22712

    Sie machen die Reisekostenpauschale geltend oder Sie ermitteln die tatsächlichen Kosten pro Kilometer und rechnen damit Ihre betrieblichen Fahrten ab. Bei Abrechnung über tatsächliche Kosten kommt eine anteilige AFA zum Ansatz.

    das ist es! vielen dank!

    mfg,feyst

  • Zitat von feyst;22713

    das ist es! vielen dank!

    aber Achtung: Bei der Ermittlung der tatsächlichen Fahrtkosten werden - aus meiner Erfahrung - Werte über der Pauschale von 30ct/km extrem kritisch hinterfragt.

  • Zitat von frontloop;22715

    aber Achtung: Bei der Ermittlung der tatsächlichen Fahrtkosten werden - aus meiner Erfahrung - Werte über der Pauschale von 30ct/km extrem kritisch hinterfragt.

    hm, mal sehen was geht...:)

    mfg,feyst

  • Legen Sie am besten die von der SteuerSparErklärung erzeugte Anlage zur Errechnung der tatsächlichen Kilometerkosten der Steuererklärung bei, um die Werte plausibel zu machen. Sammeln Sie akribisch alle Belege, die Sie auf Anforderung dem Finanzamt vorlegen können.

    Ich kenne Fälle, wo mit diesen Aufstellungen über 1,-- Euro pro Kilometer anerkannt wurden.

    Bei der Erfassung der AfA (über 6 Jahre) setzen sie 100 Prozent des tatsächlich gezahlten Preises an (nicht den Listenpreis). Bei den Kilometern pro Jahr nehmen Sie alle, auch einschließlich der betrieblichen. Hier erfolgt keine Aufteilung mit den etwaigen 40 Prozent.

    Dann erfassen Sie alle bzw. die jeweils tatsächlich betrieblich gefahrenen Kilometer bei den Reisen und haben automatisch die entsprechenden Werbungskosten, ohne Prozentaufteilungen berücksichtigen zu müssen.

    Staufer

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!