Sehr geehrter Herr Jung,
beim Ausfüllen des ersten persönlichen Formulars gibt es für Verheiratet nur die Alternative verheiratet oder geschieden.
Ist die vorhergegangene Ehe durch Tod eines Ehepartners beendet worden, kann man dies wohl kaum als geschieden bezeichnen.
Auch die Juristen die das VorsorgePaket sorgfältig geprüft haben werden sicher darin unterschiedliche Rechtsfolgen sehen, wenn auch Scheidungen ihnen mehr vertraut zu sein scheinen.
Gerhard Silbermann