Geschiedene Ehen

  • Sehr geehrter Herr Jung,


    beim Ausfüllen des ersten persönlichen Formulars gibt es für Verheiratet nur die Alternative verheiratet oder geschieden.
    Ist die vorhergegangene Ehe durch Tod eines Ehepartners beendet worden, kann man dies wohl kaum als geschieden bezeichnen.
    Auch die Juristen die das VorsorgePaket sorgfältig geprüft haben werden sicher darin unterschiedliche Rechtsfolgen sehen, wenn auch Scheidungen ihnen mehr vertraut zu sein scheinen.


    Gerhard Silbermann

  • Hallo !


    Grundsätzlich würde ich es genauso sehen, jedoch hat - meiner Meinung nach - eine Scheidung in Verbindung mit dem Tod des Ehegatten die gleichen rechtlichen Voraussetzungen.


    Alexander

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