Probleme bei den Fahrtkosten

  • Die 4500,- Euro müssen sie mir anerkennen und ich muss auch nicht nachweisen, WIE ich zu meinem Zweitwohnsitz gelangt bin. Ich brauche hierzu überhaupt keine Angaben zu machen, sofern ich nicht mehr als den Höchstbetrag von 4.500,- Euro beanspruche. DAS ich dort gewesen bin, können viele Menschen bezeugen, darüber hinaus bin ich dort in einem Sportverein angemeldet und auch dieser kann bezeugen, dass ich regelmäßig dort war. Entsprechend müssen sie mir zumindest die 4.500,- anerkennen.

  • Da hilft nur eine Versicherung an Eides Statt nach Paragraph 95 (1) Abgabenordnung. Mit allen Konsequenzen, wenn sich das als falsch herausstellt...

    Gegenüber dem Finanzamt muss man seine Angaben glaubhaft machen. Das scheint Ihnen allerdings nicht gelungen zu sein. Schon allein bei Ihrer Argumentation hier sind Zweifel nicht unberechtigt (bei 23.000 Kilometern in der Zeile vertan).

    Staufer

  • [QUOTE=Steuerbescheid82;21806]Hallo liebe Forengemeinde!

    Da ich weder in einer Werkstatt war, noch Tankbelege gesammelt habe, werde ich die Fahrten auch nicht nachweisen können. Aufgrund der Tatsache, dass ich zuvor niemals einen solchen nachweis erbringen musste, habe ich entsprechende Quittungen auch nicht gesammelt.

    Jedes Fahrzeug muss alle 2 Jahre zum TÜV. Dort wird auch der km Stand vermerkt. Die Berichte werden beim TÜV für 10 jahre gespeichert.

    Also Nachweis wäre möglich.

  • Ein guter Bekannter von mir ist Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung 300 km entfernt. Er ist im Jahre 2016 fünfmal zu dem Ort der Wohnung mit dem eigenen PKW gefahren (Mieterwechsel, Eigentümerversammlung usw.) Er meinte, wie kann ich die Fahrten belegen. Meine Antwort: Kann man das Tanken des PKWs auf einer Autobahn-Tankanlage vielleicht so einrichten, das man möglichst weit entfernt von der Wohnung tankt. Oder noch besser am Ort der Eigentumswohnung tankt. Müsste doch zu machen sein, oder ?

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