Hallo zusammen,
ich habe im Jahr 2016 über einen Steuerberater meine Umsatz- und Einkommenssteuererklärung einer ehemaligen selbstständigen Tätigkeit (Einzelgewerbe welches parallel zum Beruf ausgeübt wurde) durchführen lassen.
Konkret wurde dabei der Zeitraum 09-12/2013 und 01-12/2014 abgeschlossen -das Gewerbe wurde zum 31.12.2014 abgemeldet- und mir wurden vom Steuerberater hierfür Forderungen iHv. ca. 5.500 EUR in Rechnung gestellt.
Unabhängig davon dass mir diese Summe recht hoch erscheint, da es sich um ein einfaches Kiosk handelte, habe ich diesen Posten natürlich aus meiner privaten Tasche gezahlt und würde nun gerne in Erfahrung bringen ob und falls ja, wie ich diese Forderung nun auf meiner Einkommenssteuererklärung 2016 geltend machen kann.
Über etwas würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank,
Cornflied