In welcher Steuerklasse befindet sich meine Tochter?

  • Ein liebes hallo ans Forum!

    Ich habe mich extra hier angemeldet weil ich eine kurze Frage in Bezug auf Steuerklassen habe.
    Und zwar ist meine Tochter im Besitz eines Gewerbescheins mit dem sie einer selbstständigen Tätigkeit auf diversen Veranstaltungen nachgeht.
    Nun hat sie zusätzlich die Möglichkeit einen 450€-Job anzunehmen.

    Welche Steuerklasse müsste sie dann bei dem Personalbogen für den Minijob angeben?
    Momentan ist sie ja Steuerklasse 1, würde sie dann automatisch in Steuerklasse 6 rutschen?

    Liebe Grüße,
    Viola.

  • Wenn bei dem 450-Euro-Job von der Möglichkeit der einheitlichen Pauschalierung der Einkommensteuer Gebrauch gemacht wird und der Arbeitgeber die darauf anfallende pauschale Einkommensteuer übernimmt, fällt für Ihre Tochter keine weitere Einkommensteuer an.
    Der Minijob der genannten Art bleibt in der Einkommensteuererklärung unberücksichtigt und wird auch mit nichts verrechnet o.ä.

    In diesem Fall spielt die Steuerklasse keine Rolle.

    Staufer

  • Zitat von Regew;21633

    Gewerbe angemeldet im Kalenderjahr weniger als 17.500 Euro verdient, gilt Kleinunternehmerregelung
    Gewerbesteuer erst fällig, wenn der jährliche Unternehmensgewinn einen Betrag von 24.500 Euro übersteigt.

    nun werden die 12 x 450 € also 5400 € mit dem Gewinn verrechnet da Sie sonst 22900 € b.z.w.29900€ hätte ( als Bemessungsbetrag ) und so kann Sie ,, nur ca 1000€ pro Monat Gewinn machen

    alles Andere bei Buhl Datta Forum.

    So viel Verwirrung wird auch das Buhl Data Forum auf Dauer nicht ertragen.


    [Nur zur Erläuterung:

    Es kommt nicht darauf an, was jemand "verdient", um Kleinunternehmer zu sein, sondern was sein UMSATZ ist. Das ist was ganz anderes.

    Bei einem steuerpflichtigen Minijob werden diese Einkünfte (Einnahmen minus Ausgaben/Werbungskosten) aus Nichtselbständiger Tätigkeit nicht mit den Einkünften aus Gewerbe "verrechnet", sondern beim Gesamteinkommen dazuaddiert.

    Ein vom Arbeitgeber pauschal versteuerter Minijob wird in der Einkommensteuererklärung überhaupt nicht erfasst. In diesem Fall genügt es, wenn dem AG die Steueridentfikationsnummer vorgelegt wird.]

    Staufer

  • Umsatzsteuergesetz (UStG)
    § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer

    (1) Die ... Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland ... ansässig sind, nicht erhoben, wenn der ... Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird....

    Auf diese Regelung kann man verzichten und zur Umsatzsteuer optieren.

    Umgekehrt kann niemand zur Kleinunternehmerregelung optieren, dessen Umsatz außerhalb der genannten Grenzen liegt.

    Staufer

  • Danke Staufer. Also die Tochter hat Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit und zusätzlich Einkünfte aus
    selbständiger Tätigkeit. Möchte jetzt noch einen 450 € annehmen. 450 € Job gibt es mit und ohne Steuerkarte. Ohne Steuerkarte bedeutet, der AG pauschaliert die Lohnsteuer . Damit ist die Steuerschuld beglichen. Deshalb wird da auch nichts in die Steuererklärung eingetragen. Da der 450€ Job nicht in der Erklärung auftaucht, wird anschließend nichts verrechnet.
    Bei 450 € Job auf Lohnsteuerkarte wär s in der Tat die Steuerklasse VI. Das war die eigentliche Frage

  • Ja, so kenne ich das auch. Da ich mit Gewerbeschein bei einem Finanzdienstleister gearbeitet habe und nebenbei im Service bei unserem Konzertveranstalter, war ich in einer ähnlichen Situation. Der Minijob war da auch ohne Lohnsteuerkarte und ich musste nichts bei der Steuererklärung eintragen.

    Mittlerweile arbeite ich aber Vollzeit als Angestellter und bin froh, dass das jetzt alles über den Arbeitgeber geregelt wird. Informationen zu den Steuerklassen findest du hier: http://www.brutto-netto-rechner24.de/ratgeber/steuerklassen.html.
    Ich denke es kommt darauf an, wie viel sie insgesamt im gesamten Jahr verdient. Also der Schnitt darf dann nicht höher als 450 Euro/Monat sein. Als Student ist das zum Beispiel aber auch schon wieder anders...

    Ganz anderes Thema: Was mich aber mal interessieren würde ist, ob verheiratete wirklich besser fahren, wenn sie in Steuerklasse IV bzw. III wechseln (bei unterschiedlichem Verdienst). Ich habe nämlich gehört, dass es mittlerweile kaum noch Unterschiede gibt zur Steuerklassen-Kombination III/V und IV/IV.

  • Kann man so nicht sagen. Geben Sie Ihre Bruttolöhne in einen Steuerklassenrechner ein, anschließend können Sie das Ergebnis direkt ablesen. Umso mehr sich die Bruttolöhne gleichen, umso kleiner ist der Splittingeffekt. III/V wählen Eheleute, wo ein Partner gar nichts, oder wenig verdient. Alternativ Gäbe es die Option IV/IV mit Faktor. Ob IV/IV oder III/5, die Steuerschuld ist gleich hoch. Die mit III/5 zahlen zu wenig, die mit IV/IV zahlen zuviel. Also Steuern kann man so nicht sparen.

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