Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe da eine Frage zu meiner Steuererklärung, genauer zum Thema Verlustvortrag, Sonderausgaben und Werbungskosten.
Bis Ende 2016 musste ich keine Steuererklärung schreiben (Studentin), im Oktober 2016 habe ich dann ein Gewerbe angemeldet, da ich einige Messejobs annehmen wollte. Das Gewerbe bestand von Oktober 2016 an und ist zu März 2017 abgemeldet. Mit dem Gewerbeschein habe ich aber nur sehr wenig eingenommen (ich habe den Gewerbeschein nur für ein vier Messejobs genutzt). Ab März bin ich nun fest angestellt, muss also in 2018 auf jeden Fall eine Steuererklärung schreiben.
Ich habe einen Bachelor im Inland und einen Master im Ausland absolviert, es sind daher mehrfach Umzugskosten angefallen und ich habe auch viele Materialien anschaffen müssen. Ich weiß, dass ich z.B. die Umzugskosten und Studiengebühren von der Steuer absetzen kann.
Nun bleibt meine Steueridentifikationsnummer ja stets gleich. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann habe ich jedoch für das Gewerbe eine andere Steuernummer als für mich als Arbeitnehmer, stimmt das so? :confused:
Wenn ich nun im Sinne eines Verlustvortrages die Verluste der Steuerjahre, in denen ich Master und Bachelor absolviert habe, für die Folgejahre geltend machen möchte, bei welcher Steuererklärung muss oder sollte ich diese dann aufführen?
Genauer: Sollte ich bereits nun, bei der Steuererklärung für das Gewerbe, das von Oktober bis März bestanden hat und mit dem ich extrem wenig eingenommen habe, die ganzen Studienkosten aufführen und werden diese dann trotzdem bei der Steuererklärung in 2018 für mich als Arbeitnehmerin berücksichtigt, oder verfallen diese, weil ich als Arbeitnehmerin anders besteuert werde, als das Gewerbe? :confused:
Ich habe gelesen, dass ein rückwirkender Verlustvortrag ist bis zu vier lang Jahre möglich ist…Wenn ich dann aber erst 2018 meine Studienkosten einführe, dann könnte ich die vom Bachelor (2012-2015) nicht mehr ganz mit aufnehmen, oder doch?
Für Infos wäre ich sehr dankbar.:cool: