Übungsleiterfreibetrag in Steuererklärung

  • Hallo,

    ich habe viel zu dem Thema gesucht, aber nichts gefunden, was mir gezielt weiterhelfen konnte. Darum wende ich mich an das Forum.

    Ich habe 2016 freiberuflich als Honorardozent gearbeitet. Allerdings in sehr geringem Umfang. Ich kam auf 900 Euro über das gesamte Jahr.

    Nun möchte ich den Übungsleiterfreibetrag über 2400 Euro geltend machen.

    -Wie muss ich dies in der Anlage S eintragen? Ich habe auf einer Seite gelesen, dass man den Freibetrag als Betriebsausgaben angeben kann. Demzufolge hätte ich ja einen Verlust von 1500 Euro. Trage ich also in Zeile 4 der Anlage S -1.500 Euro ein?...
    - Muss ich an einer bestimmten Stelle eintragen, dass ich den Pauschbetrag geltend mache? Oder wird das automatisch berücksichtigt?

    - Wird dieser Freibetrag auch auf das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit angerechnet? Es geht darum, dass ich weitere Werbungskosten als Arbeitnehmer habe und die Frage, ob diese vom Pauschbetrag sozusagen abdeckt werden oder ich sie eben gesondert angeben muss, damit sie auch ja berücksichtigt werden. ^^

    Für Antworten bin ich sehr verbunden und danke im Voraus!

  • Hallo Steuerzahlerer2017
    Ob der Übungsleiterfreibetrag zur Anwendung kommen kann will ich hier nicht beurteilen.
    Anlage S Zeile 46 Art..... , Gesamt 900 €, davon stfrei 900 € , Rest enthalten in Zeile 4.
    Anlage S zeile 4 Art... Wert 0.
    Dem FA unterlagen zur Verfügung stellen, damit Prüfung "Übungsleiter Status" möglich ist.

  • Wo haben Sie gelesen, dass man einen Verlust erzeugen kann. Sagen Sie mir bitte diese Stelle.
    Wenn die Einnahmen oder Ausgaben unter 2400€ liegen, brauche Sie keine weiteren Überlegungen anstellen.

  • Aktivieren Sie unter > Einkünfte, Zinsen etc. den Dialog > Aufwandsentschädigungen. Füllen Sie aus > Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter.

    Aktivieren Sie den für Sie zutreffenden Freibetrag per Haken. Der Freibetrag beläuft sich dann auf der gesetzlichen Höhe, jedoch nicht über die von Ihnen festgestellten Einnahmen hinaus. Es gibt also keinen Verlust.

    Wenn Sie in der Symbolleiste auf Formular gehen, stellen Sie fest, dass Ihr Ergebnis den Selbstständigen Einkünften zugerechnet wird (Formular, Anlage S). Bei Einnahmen von 900,-- Euro sind das 0,-- Euro. Der nicht ausgeschöpfte Freibetrag wird nicht zur Minderung anderen Selbstständigen Einkommens verwendet.


    Zur Erläuterung: Freibetrag

    Ein Freibetrag mindert die Steuerbemessungsgrundlage. Der Freibetrag wird maximal bis zum Bezugsergebnis abgezogen, d. h. durch den Abzug des Freibetrages kann sich kein negativer Wert ergeben.

    Staufer

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