Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

  • Unser Kind (volljährig) besucht eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme.

    Unter Berücksichtigungsgrund habe ich

    Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung

    angegeben.

    Dieses wurde der Kindergeldkasse mitgeteilt und diese entschied, dass wir als Eltern Anspruch auf Kindergeld haben.

    Doch in Ihrem Programm wird uns dieses vorenthalten, somit müssten wir dann das Kindergeld zurückzahlen.

    Was ist denn nun richtig oder wie soll das richtig eingetragen werden?

  • Hallo Bosse,
    Kindergeld und Einkommenssteuer sind zwei paar Schuhe.
    Nur die Kindergeldkasse entscheidet, ob Kindergeld gezahlt oder zurück gefordert wird.
    Das Finanzamt entscheidet, ob Kindbezogene Freibeträge im Rahmen der Steuererklärung gewährt werden.
    Wenn alle notwendigen Daten korrekt eingegeben werden, kann ein Kinderfreibetrag und oder Ausbildungsfreibetrag zu Ansatz kommen. Das sollte man den Ausdrucker der Steuersparerklärung aber entnehmen können..

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