Unser Kind (volljährig) besucht eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme.
Unter Berücksichtigungsgrund habe ich
Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung
angegeben.
Dieses wurde der Kindergeldkasse mitgeteilt und diese entschied, dass wir als Eltern Anspruch auf Kindergeld haben.
Doch in Ihrem Programm wird uns dieses vorenthalten, somit müssten wir dann das Kindergeld zurückzahlen.
Was ist denn nun richtig oder wie soll das richtig eingetragen werden?