Anzahlung für dienstlich genutztes Privatfahrzeug steuerlich geltend machen

  • Hallo zusammen,

    aus bestimmten Gründen habe ich in 06.2016 eine neues privates KFZ finaziert und nicht wie die Jahre davor geleast, welches ich zu 90% als Angestellter dienstlich nutze. Daher bin ich mir nicht mehr ganz so sicher, wie die Anzahlung einer Fahrzeugfinanzierung steuerlich behandelt wird. Beim Leasing ist es ja die Sonderzahlung und wie ist das bei der Finazierung. Ich ermittle ja schon immer den tatsächlichen Kilomtersatz. Nun würde ich den Kaufpreis gemäß AFA ansetzen und für 2016 geltend machen. Wie verhält es sich nun mit der Anzahlung? Geht diese im Jahr der Anschaffung voll mit in die Fahrzeugkosten oder wird diese auch gemäß AFA aufgeteilt?

    beste Grüße
    Homerderbessere

  • Nutzen Sie in der SteuerSparErklärung den Dialog > Tatsächliche Fahrzeugkosten.

    Tragen Sie bei > Abschreibung die Anschaffungskosten des Kfz (Rabatte abgezogen, nicht der Listenpreis!) einschl. Nebenkosten wie Überführung, Kfz-Brief, Zulassungsgebühr etc. ein und legen Sie die Nutzungsdauer auf 72 Monate fest. Bei der Afa über diese 6 Jahre spielt eine Anzahlung keine Rolle.

    Im Dialog > Weitere Kosten können Sie die Kreditkosten/Zinsen des ersten Jahres ansetzen. Auch hier wird eine Anzahlung nicht erfasst.

    Anregungen zu > Weitere Kosten finden Sie in den aufgeklappten Steuer-Spar-Tipps.

    Staufer

  • Also jemand, der den Kaufpreis eines Fahzeuges abschreibt, und dann die Frage stellt, ob er die Anzahlung noch zusätzlich als Kosten verbuchen kann, der hat scheinbar von Buchführung keine Ahnung, aber davon sehr viel.
    Begreift nicht, wenn das Teil 20.000 € kostet und er 8.000 € anzahlt, er wohl kaum 28.000 € abschreiben kann, denn darauf läuft ja die Frage hinaus.
    Solche "Experten" wären wirklich beim Steuerberater besser aufgehoben, statt hier im Forum häppchenweise ihr Nichtwissen durcheinanderzubringen ;)

    G.

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