Urteil des BFH zum Arbeitszimmer

  • Hallo mal wieder,

    die Version 22.30 wurde schon veröffentlicht.
    Allerdings ohne die Einbindung des beschriebenen Sachverhaltes!?!
    Habe ich etwas übersehen?

    Viele Grüße

  • Hallo mal wieder,

    Herr Jung hat seinen Beitrag abgeändert und nun das Update für Mitte Mai (!) angekündigt.

    Sehr schade, diese Info kommt sehr spät!
    Dieser Zeitraum und auch die Kommunikation dazu ist nicht sehr anwenderfreundlich.
    Ich werde mich von der Software trennen. Die aktuelle Finanztest gibt für die SSE nur noch ein "befriedigend" aus. Andere Anbieter schneiden deutlich besser ab und sind dazu noch günstiger zu haben!.

    Schönen Tag noch...

  • @ Alone

    Nach meiner konkreten Erfahrung und Einschätzung fahren Sie ohnehin besser, wenn Sie von vornherein zwei Arbeitszimmer anlegen. Sie können die Werte ohnehin nur dann einmal erfassen und durch zwei teilen, wenn die Grundlagen für beide identisch sind. Bei einer Zusammenveranlagung haben Sie in diesem Fall keinerlei Vorteile.

    Wenn z.B. einer nichtselbständig, der andere selbstständig ist, müssen Sie gleich in zwei Erfassungsmodi wechseln. Wenn beide selbstständig sind, haben Sie auch zwei EÜR.


    Zum Ergebnis in Finanztest 5/2017:

    "Steuerberechnung und Hilfen" sind in einem Block bewertet und machen 50 Prozent des Testergebnisses aus. Bei diesem Bewertungsfeld werden zig unnötige Videos sowie angebotene Musterbriefe als positiv gesehen und geben wohl den Ausschlag. Derjenige ist hier "besser", der mehr Videos anbietet. Wer guckt sich denn all diese Darbietungen an? Wer braucht sie - und dazu auch noch alle? Hier wird krampfhaft nach einer Differerzierung gesucht. Im Kern sind alle Programme gleich.

    Beim Test in Computerbild sind die Rechenergebnisse im Grunde bei allen angebotenen Programmen gleich. Auch hier geben überflüssige Videos und Musterbriefe den Ausschlag.

    Finanztest gewichtet die "Handhabung" der Steuerprogramme mit 40 Prozent. Eine einzige "Expertin" hat hier die Handhabung bewertet. Lediglich bei einem der geprüften Testfälle haben mehrere Testpersonen mitgewirkt. Der Eindruck, den eine Person hat, ist folglich ausschlaggebend.

    Überhaupt nicht nachvollziehen kann ich eine halbe Note Unterschied bei Abrufen von Daten beim Finanzamt, Übernahme aus dem Vorjahr und vollektronische Übersendung an das FA. Gewichtung 10 Prozent. Bei der SSE ist das je ein Klick. Da muss die Konkurrenz offenbar dasselbe mit einem halben Klick bewerkstelligen können.

    Staufer

  • Also ich kann mit Videos auch nichts anfangen. Brauch ich nicht. Alles unnötiger Ballast.

    Mir gefällt die Einfachheit der Gewinnermittlung. Die ist zwar einem Kontorahmen nach empfunden, trotzdem kann man sofort buchen, ohne große Einarbeitungszeit. Die Ehefrau betreibt ein Gardinengeschäft. Habe heute eine halbe Stunde gebucht. Die Betriebsausgaben sind namentlich aufgeführt. Da kann man nichts vergessen. Das gleiche bei Vermietung und Verpachtung, die Werbungskosten sind einzeln dargestellt.

    Dann das Photovoltaikmodul. Was habe ich da rumgerechnet. Jetzt gebe ich 3 Zahlen ein, den Rest macht das Programm. Die ersten Anregungen, zwecks Photovoltaik, kamen von mir. Außerdem wird ja so ein Programm ständig verbessert.

  • Anpassung auch im Programmteil Gewinnermittlung 2016?

    Zitat von Martin Jung;21792

    Die Änderung kommt mit dem Update Mitte Mai.

    Mit der Version 22.31 ist nun im Programmteil Steuererklärung 2016 die Aufteilung der Arbeitszimmerkosten bis zum Höchstbetrag je Person möglich; besten Dank dafür.

    Im Programmteil Gewinnermittlung 2016 wird der "maximale Abzugsbetrag" aber immer noch prozentual gekürzt. (Der im Dialog Kostenermittlung angegebene "Anteil an den Gesamtkosten" wird also nicht bis 1250 € ausgenutzt, sondern nochmals prozental gekürzt.)

    Wird es hier auch noch eine Programmanpassung geben?

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