Guten Tag,
im Sommer 2016 hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) eine interessante Entscheidung getroffen: Ein Lehrerehepaar durfte jeweils für beide (!) für ihr gemeinsames Arbeitszimmer die 1.250 Euro als Werbungskosten angeben (Az. VI R 53/12). Bis dahin galt, dass die Höhe der abziehbaren Kosten vom genutzten Raum selbst abhängt – und nicht von den Personen, die dort arbeiten.
Leider ist in der aktuellen SteuerSparerklärung 2017 keine Option dafür möglich. Bei einer korrekten Eingabe wird die Summe automatisch auf jeweils nur 625 € aufgeteilt.
Hat jemand dazu einen Tipp oder eine Erklärung?
Vielen Dank!!!
Alone