Gewerbeummeldung - Wie in SSE abbilden?

  • Hallo,

    ich habe mein Gewerbe gerade wegen Umzug in eine andere Stadt umgemeldet.
    Meine Firma habe ich im alten Ort ab- und im neuen angemeldet.
    Wie bilde ich das jetzt in der SSE ab?

    Lege ich 2 Firmen an, einmal von 01.01.2016 - 30.11.2016 und eine von 01.12.2016 - 31.12.2016?
    Und wie läuft das mit der Gewerbesteuer? Ist gleichzeitig das erste mal, dass ich überhaupt Gewerbesteuerpflichtig bin (Gewinn über Freibetrag).

  • Sie müssen in der SSE zwei getrennte Gewinnermittlungen anlegen.
    Bei verschiedenen Städten haben Sie für Ihr Gewerbe auch zwei verschiedene Steuernummern.
    Die Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen geben Sie elektronisch mit der SSE ab.

    (Für das Unternehmen, das an Ihrem alten Wohnort liegt, müssen Sie eine Feststellungserklärung erstellen. Das geht auch mit der SSE.)

    Erläutern Sie dem aktuellen Finanzamt in einem Begleitschreiben, dass Sie Ihre Gewerbestandorte verlegt haben und wie hoch jeweils der Umsatz war. Es kommt dann zu einer sog. Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages. Es gibt dazu ein amtliches Formular "Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages", das Sie auf der Seite der Bayerischen Finanzverwaltung herunterladen können. Das Formular müssen Sie zusammen mit der Gewerbesteuererklärung einreichen.

    Die beiden Ergebnisse der Gewinnermittlungen importieren Sie in der SSE in Ihre Einkommensteuererklärung, die Sie bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt abgeben müssen.

    Staufer

  • Staufer: Danke
    @Regew: Uh, jetzt wird's kompliziert :(

    Folgende Situation:
    Gewerbe (Einzelunternehmen, Ist-Besteuerung, Umsatzsteuerpflichtig) am 01.12. am neuen Wohnort angemeldet.
    Am 02.12. wurde eine Rechnung vom November an mich gezahlt (Geldeingang bei mir) und am 02.12. habe ich gearbeitet und eine Rechnung verschickt (Postausgang). Die Rechnung ist mit der "alten" Steuernummer versehen, da ich natürlich noch keine neue habe.
    Am 03.12. habe ich das Gewerbe am alten Standort abgemeldet. Eine neue Steuernummer habe ich noch nicht.

    Frage ist jetzt:
    War das korrekt? Bzw. wenn nicht, was mache ich dagegen?
    Und wie behandle ich den Geldeingang am 02.12.? Buchung zum alten oder zum neuen Unternehmen?
    Was mache ich mit Rechnungen ab dem 03.12. (oder z.b. auch Umsatzsteuervoranmeldung für November), so lange ich noch keine neue Steuernummer habe (bzw. keine Schreiben vom alten oder neuen Finanzamt)?

    Edit: Die Daten sind fiktiv, also nicht daran stören, dass der 03.12. ein Samstag ist/war.

  • @ frontloop

    Die Problematik ist nicht die Steuernummer. Vielmehr die Frage, ob Sie nach Beginn des neuen Unternehmens noch Geld für Leistungen des alten bekommen haben. Denn an der richtigen Zuordnung hängt ja die Gewerbesteuer, die an die Stadt abgeführt wird.

    Nach Ihrer Schilderung gab es aber wohl keine Überschneidungen - ??

    Staufer

  • Danke für die Antworten.
    Staufer: Ich muss es mir am Wochenende nochmal im Detail anschauen, aber soweit sollte alles erstmal passen.

    Nochmal ne grundsätzliche Frage:
    Meine Umsatzsteuer-Meldung für November habe ich Anfang Dezember (Ummeldung bereits erfolgt, aber noch keine neue Steuernummer erhalten) an das alte Finanzamt gemacht.
    Mitte Dezember wird das alte Finanzamt die Umsatzsteuerverrechnung für Oktober (!) (Dauerfristverlängerung) einziehen.

    Wo buche ich diese (und ggf. die November-Abrechnung) dann? In der "alten" oder in der "neuen" Gewinnermittlung? Wie gesagt, es gilt die Ist-Besteuerung.

    Und wie ist das dann am Jahresende?
    Mache ich 2 getrennte Umsatzsteuer-Jahresmeldungen (einmal Jan-Nov an das alte Finanzamt und einmal Dezember an das neue?) oder nur eine (die dann an das alte oder das neue Finanzamt?)?

    Die Steuererklärung (die ja neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb noch andere Daten beinhaltet wie z.B. die Angaben meines Partners bei gemeinsamer Veranlagung) mache ich dann im März/April (wen halt alle Unterlagen da sind) an das neue Finanzamt, oder?

    Und wie läuft das mit der Gewerbesteuer grundsätzlich? Wann muss ich was wohin melden?

  • Umsatz- und Gewerbesteuer:
    Bei Ihrer Fallkonstellation gibt es zu viele unterschiedliche Zuständigkeitsvarianten (örtlich, zeitlich, sachlich, zwei verschiedene Steuerarten - Umsatz-/Gewerbesteuer) bis hin zur Möglichkeit einer von den gesetzlichen Regelungen abweichenden Zuständigkeitsvereinbarung der beiden Finanzämter.

    Auf die sichere Seite kommen Sie, wenn Sie beim neuen Wohnortfinanzamt einen Termin vereinbaren und Absprachen über das weitere Vorgehen und die Zuständigkeiten treffen.

    Einkommensteuererklärung an das neue Wohnsitz-FA.

    Staufer

  • Zitat von Staufer;20997

    Umsatz- und Gewerbesteuer:
    Bei Ihrer Fallkonstellation gibt es zu viele unterschiedliche Zuständigkeitsvarianten (örtlich, zeitlich, sachlich, zwei verschiedene Steuerarten - Umsatz-/Gewerbesteuer) bis hin zur Möglichkeit einer von den gesetzlichen Regelungen abweichenden Zuständigkeitsvereinbarung der beiden Finanzämter.

    Auf die sichere Seite kommen Sie, wenn Sie beim neuen Wohnortfinanzamt einen Termin vereinbaren und Absprachen über das weitere Vorgehen und die Zuständigkeiten treffen.

    Einkommensteuererklärung an das neue Wohnsitz-FA.

    Ok. Werde ich mal machen.

    noch zur Bedienung der SSE:
    In der SSE 2016 (!) habe ich ja das Modul "Gewinn-Erfassung 2016" für die Buchung der Einnahmen und Ausgaben für das "alte" Unternehmen 2016 genutzt. Dort stehen ja auch die Abschreibungen drin.
    Für das "neue" Unternehmen erstelle ich jetzt eine neue "Gewinn-Erfassung 2016", oder?
    Wie mache ich das dann mit den Abschreibungen?

    Und für die Steuererklärung die ich in 2017 für 2016 abgebe, muss ich dann in der SSE 2017 (!) das Modul "Gewinnermittlung 2016" nochmal nutzen, oder ist das eigentlich nichts anderes als die "Gewinn-Erfassung 2016"?
    Also kann ich dann direkt in dem Modul "Steuererklärung 2016" die "Gewinn-Erfassung 2016" einfügen?

  • Die Steuererklärungen für 2016 können Sie nur mit der SteuerSparErklärung 2017 machen.

    Dafür importieren Sie in der Gewinnermittlung 2016 die Gewinnerfassung 2016 aus der SteuerSparErklärung 2016 und in der Einkommensteuererklärung 2016 importieren Sie die Prognose 2016.

    Wenn Sie diese beiden im Laufe des Jahres 2016 angelegt haben.

    Staufer

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