Guten Tag,
ich möchte mich vorab entschuldigen falls dieses Problem schon besprochen wurde. Ein Teil des Hauses ist vermietet, der andere selber bewohnt. Im Jahr 2015 wurden umfangreiche Sanierungsmaßnahmen vorgenommen. In 2015 wurden Abschlagszahlungen vorgenommen, Anfang 2016 jeweils die Schlußrechnung beglichen. Nur in den Schlussrechnungen ist der Lohnanteil enthalten.
Nun meine Frage: der anteilig vermietete Teil wird dem Erhaltungsaufwand zugeschlagen. Von dem anteilig selbstgenutzen Teil möchte ich die Lohnkosten als Handwerkerleistungen im Haushalt ansetzen. Aber in welchem Jahr? Dann erst im Jahr der Schlussrechnung, obwohl die Abschlagszahlungen vorher wahren?
Vielen Dank für die Hilfe
Schnix