Ich wurde zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und hatte hierfür bereits die Anreise mit dem Flugzeug gebucht (nicht stornierbarer und nicht umbuchbarer Tarif). Nun hat der potenzielle Arbeitsgeber das Gespräch aus dringlichen Gründen schriftlich abgesagt.
Ich habe den Flug storniert, bekomme aber nur Gebühren und Steuern von der Fluggesellschaft erstattet.
Der potenzielle Arbeitgeber hat bereits mit der Einladung schriftlich die Übernahme der Reisekosten ausgeschlossen.
Kann ich den Betrag, den ich nicht erstattet bekomme, als Werbungskosten steuerlich geltend machen?
Vielen Dank für die Auskunft.