Kosten für abgesagtes Vorstellungsgespräch steuerlich abesetzbar

  • Ich wurde zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und hatte hierfür bereits die Anreise mit dem Flugzeug gebucht (nicht stornierbarer und nicht umbuchbarer Tarif). Nun hat der potenzielle Arbeitsgeber das Gespräch aus dringlichen Gründen schriftlich abgesagt.

    Ich habe den Flug storniert, bekomme aber nur Gebühren und Steuern von der Fluggesellschaft erstattet.

    Der potenzielle Arbeitgeber hat bereits mit der Einladung schriftlich die Übernahme der Reisekosten ausgeschlossen.

    Kann ich den Betrag, den ich nicht erstattet bekomme, als Werbungskosten steuerlich geltend machen?

    Vielen Dank für die Auskunft.

  • Das hört sich ja gar nicht gut an..voll der Reinfall wenn ich das so sagen darf.
    Was war denn bei dir am Ende ?

    Ich meine jemand muss dir doch wohl die Kosten erstatten ?! Natürlich ist es auch so, dass es denke ich mal reine Kulanz ist..da muss man dann wohl seinen Anwalt kontaktieren der einen in diesem speziellen Fall beraten kann.

    Zum Beispiel habe ich mich auch schlau gemacht und habe wenn es darum geht welche Entschädigung man bekommt wenn es eine Flugverspätung gab. Beihabe ich mich dann auch etwas genauer umschauen können.

    Hoffe, dass du wenigstens etwas Geld rausgeholt hast.

  • Moin,

    hast du schon dein Geld für die Flugverspätung bekommen oder brauchst du immer noch Hilfe bei sowas? Also selbst hatte ich letztens auch eine Eurowings Verspätung und habe durch die Hilfe von Aviclaim eine Entschädigung bekommen. Erstens habe ich ihren kostenlosen Flugchecker genutzt, so herausgefunden, dass ich eine Entschädigung bekommen kann. Neben Verspätung kann man mit ihrer Hilfe auch eine Entschädigung für die Annullierung oder Überbuchung bekommen und ich bin mir sicher, dass sie auch was für dich dabei haben werden.

    Hoffe, dass ich dir eine Hilfe war und viel Glück dabie. :)

    LG

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