Hallo,
mein Sohn hat 2015 seine Masterarbeit bei einer Fa. in Norddeutschland geschrieben. Es existiert ein Vertrag mit einer vereinbarten Vergütung sowie der Bereitstellung einer kostenlosen Unterkunft, jedoch keine Verpflichtung zur regelmäßigen Anwesenheit. Da er über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt wurden die bisherigen Aufwände als Verlustvortrag anerkannt und fortgeschrieben.
Im Zusammenhang mit der Masterarbeit stellt sich mir nun die Frage, kann ich die Fahrtkosten (einf. Entfernung Wohnsitz-Fa. ~650km) sowie die Abwesenheit als Reisekosten inkl. Verpflegungspauschale geltend machen oder kann man nur die Entfernungspauschale für die Fahrten ansetzen?
Danke für hilfreiche Antworten.
Lukas
Masterarbeit - Fahrtkosten als Reisekosten absetzbar?
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Sie als Vater können gar nichts absetzen!
Nur Ihr Sohn!
E. -
Ihr Sohn kann die Reisekosten inkl. Verpflegungspauschale geltend machen, nur eben keine Übernachtungskosten.
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Die Frage war missverständlich formuliert. Ich bearbeite die Steuererklärung für meinen Sohn.
Danke für die Antworten, ich werde es mit den Reisekosten versuchen. -
Eigentlich müssten Reisekosten sowie Verpflegungspauschale (24 Euro ab 24 Stunden und von 8 bis 24 Std. idr. 12 Euro) absetzbar sein. Im Zweifelsfall einfach mal so einreichen.
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So kenne ich das auch.
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Zitat von Ariana;20841
Eigentlich müssten Reisekosten sowie Verpflegungspauschale (24 Euro ab 24 Stunden und von 8 bis 24 Std. idr. 12 Euro) absetzbar sein. Im Zweifelsfall einfach mal so einreichen.
Habe ich auch schon so gemacht und dürfte kein Problem darstellen.
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Zitat von eugenie;20799
Sie als Vater können gar nichts absetzen!
Nur Ihr Sohn!
E.Ja das weiss ich auch..Nur Sohn
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Bei mir hat es auch geklappt, die Reisekosten abzusetzen! LG
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[USER="13962"]Dino[/USER]
Toller Hinweis. Dann gehört Ihnen Ihr angeblich erworbener akademischer Grad jetzt noch aberkannt - wenn Sie ihn überhaupt erworben haben und hier nicht nur unsinnige Werbung machen. Denn eigentlich müsste Ihrem akademischen Betrug nachgegangen werden.
Ich denke aber ohnehin, dass Sie gegen die Forumsregeln verstoßen und auch rausfliegen.
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Zitat
Ich denke aber ohnehin, dass Sie gegen die Forumsregeln verstoßen und auch rausfliegen.
Ich habe den Beitrag zwar gestern gemeldet, aber ich bin mir nicht so sicher, ob die Administration wirklich reagiert. Ich melde öfter malsolch unzulässige Werbebeiträge, ohne dass darauf bisher mit einer Verwarnung oder Sperre reagiert wurde.
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Interessant, wusste ich gar nicht. Will für meine Master-Arbeit auch zu einem Teil im Ausland schreiben. Werde ich mir vermerken die Infos hier
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