sebstständige Tätigkeit, anteilige Beteiligung an einer GbR

  • Die Gewinne/Verluste der GbR werden aus der Gewinnermittlung übertragen.
    Nun besteht aber eine GbR aus mindestens zwei Partnern. Heißt, ich müsste eine anteilige Übertragung vornehmen.
    Beim Reiter Gewerbebetrieb gibt es ein Feld in dem die prozentuale Beteiligung abgefragt wird! Da ich aber als Forstwirt keine Gewerbebetrieb bin, sondern eindeutig Selbstständig muss ich dies bei selbstständiger Tätigkeit eintragen!? Steuerlich ist da sicherlich kein Unterschied, aber meines Erachtens falsch.

    Oder sehe ich da etwas verkehrt?
    Vielleich hat da jemand einen Tipp.

  • Sind mehrere Personen an einer Firma oä. beteiligt, wird der Gewinn des Unternehmens ganz normal über eine Gewinnermittlung ermittelt.
    Dann wird eine Feststellungserklärung erstellt. Darin tauchen die Daten der Beteiligten ebenso auf, wie der auf jeden einzelnen entfallender Gewinn oder Verlust. Diese Feststellungserklärung wird elektronisch an das zuständige FA übermittelt. Das prüft das FA und erlässt einen feststellungsbescheid. Gleichzeitig werden die Gewinne oder verluste der beteiligten an die einzelnen FÄ gemeldet. Dann werden sie vom FA in den Einkommenssteuerbescheid übernommen oder ein bestehender wird entsprechend geändert.

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