Hallo,
wir sind eine Grundeigentümergemeinschaft und erstellen gerade die gesonderte einheitliche Feststellung.
Generell fahren wir zu unseren Objekten immer gemeinsam hin.
Können die Fahrten als Fahrgemeinschaft gewertet werden und falls ja, gibt man diese dann doppelt an?
(Oder anders, wird es genauso gehandhabt, wie Fahrgemeinschaften zur Einkommenserzielung?)
VG
Steffen