Feststellungserklärung Grundeigentümergemeinschaft - Fahrten als Fahrgemeinschaft?

  • Hallo,

    wir sind eine Grundeigentümergemeinschaft und erstellen gerade die gesonderte einheitliche Feststellung.
    Generell fahren wir zu unseren Objekten immer gemeinsam hin.

    Können die Fahrten als Fahrgemeinschaft gewertet werden und falls ja, gibt man diese dann doppelt an?
    (Oder anders, wird es genauso gehandhabt, wie Fahrgemeinschaften zur Einkommenserzielung?)


    VG
    Steffen

  • Für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte gilt die Entfernungspauschale ( einfache Strecke ). Diese ist Verkehrsmittelunabhängig. Egal ob Auto, Bus oder zu Fuß oder als Mitfahrer.
    Bei einer vermuteten Vermietung und Verpachtung wären es jedoch Reisekostengrundsätze. Und hier muss man mit dem eigenen oder überlassenen Auto fahren oder aber Fahrkarten vorlegen ( eigene tatsächliche Kosten ). Ein Mitfahrer hat keine eigenen Kosten. Jeder müsste dann mit dem eigenen Auto fahren, um die Kosten für beide ansetzen zu können.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!