Dienstleistung im Ausland

  • Hallo,


    möglicherweise kann jemand einen Tip geben.
    Habe in diesem Jahr im Ausland mit einer Gruppe einen Workshop durchgeführt.
    Die von mir eingekaufte Leistungen vor Ort werden dort (Österreich) mit 20%MwSt. berechnet. Die Erfassung der Belege ist jedoch in Steuertipp 2005 nicht möglich, da ein maximaler Steuersatz von 16% aktzeptiert wird.


    Und nun?


    Für brauchbare Tipps bin ich dankbar.


    Nicole D.

  • Hallo,


    man kann in Deutschland immer nur die deutsche Umsatzsteuer anrechnen lassen. Daher ist die Eingabe in der Steuer-Spar-Erklärung auch auf die deutschen Umsatzsteuersätze beschränkt. In Ihrem Fall müssen Sie somit den Bruttobetrag inklusive österreichische Umsatzsteuer erfassen (Umsatzsteuer 0%).


    Andernfalls würde der deutsche Staat ja österreichische Umsatzsteuer erstatten.

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