Hallo zusammen,
ich hatte im Dezember 2015 eine Auslandsdienstreise, deren Abrechnung erst in 2016 erfolgte. Ergo sind meine Kosten in 2015 entstanden, die Erstattungen aber erst in 2016 ausgezahlt worden. Das führt jetzt auch dazu, dass die in Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung ausgeführten Verpflegungszuschüsse erst in der Lohnsteuerbescheinigung für 2016 auftauchen werden.
Wie trage ich das denn jetzt in die Steuererklärung ein?
Danke für's erklären
Gruß Blechdose