Auslandstätigkeit Verpflegungsmehraufwand richtig angeben

  • Hallo zusammen,

    ich versuche gerade ein Auslandsdienstreise korrekt einzutragen und komme irgendwie mit der Kürzung des Verpflegungsmehraufwands nicht hin:

    Alle Kosten der Dienstreise wurde von meinen Arbeitgeber erstattet. In der Lohnsteuerbescheinigung enthält die Zeile 20 die ungekürzten Verpflegungspauschalen. Wie muss ich nun die Verpflegungskosten korrekt eintragen. Mein Arbeitgeber hatte für mich Übernachtung mit Frühstück gebucht. Das Frühstück wird auf der Hotelrechnung nicht ausgewiesen. Die Hotelrechnung wurde vollständig erstattet, dafür wurden die Verpflegungspauschalen (in der Abrechnung meines Arbeitsgebers entsprechend gekürzt):

    Mein erster Versuch: Im Dialog Auswärtstätigkeit\1. Dienstreise\Verpflegung alle Tage eingetragen und für die Tage mit Hotelfrühstück jeweils die Kürzung eingetragen; im Dialog ..\Übernachtungskosten den Haken bei "Die Übernachtungskosten enthalten nicht separat ausgewiesene Mahlzeiten" gesetzt und auch die Frühstücke angegeben.
    Bei Versuch den Zweig dieser Dienstreise abzuschließen, meldet der Prüfer "Erstattungen zu hoch!"

    Mein zweiter Versuch: Im Dialog ..\Übernachtungskosten den Haken bei "Die Übernachtungskosten enthalten nicht separat ausgewiesene Mahlzeiten" weggenommen. Prüfer meckert nicht mehr. Die Angabe erscheinen mir aber unrichtig!

    Mein dritter Versuch: Im Dialog ..\Übernachtungskosten den Haken bei "Die Übernachtungskosten enthalten nicht separat ausgewiesene Mahlzeiten" wieder gesetzt und die Frühstücke eingetragen, dafür die Kürzung im Dialog ..\Verpflegung gelöscht. Prüfer meckert auch nicht, Werbungskosten 72€. Hier erscheinen mir die Angaben korrekt, auch wenn ich nicht verstehe, warum (trotz vollständiger Erstattung) Werbungskosten habe.

    Um meine Verwirrung komplett zu machen werden im Dialog "Auswärtstätigkeit: Übersicht" meine Werbungskosten gegen die ungekürzten Beträge laut Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung gegen gerechnet, was in keinem der oben beschrieben Fälle zu einer schlüssigen Aufstellung führt.

    Wie trage ich die Reise den nun korrekt ein?

    Danke für darüber nachdenken und erklären.
    Gruß Blechdose

  • Liebes Forum,

    ich schließe mich Blechdose an. Mir gelingt es trotz tagelangem Probieren nicht, meine Dienstreisen so einzutragen, dass aus der Steuererklärung hervorgeht, dass alle Reisekosten erstattet worden sind, aber die in Zeile 20 enthaltenen steuerfreien Verpflegungszuschläge darin enthalten sind. Die Fenster "Erstattungen für diese Reise" und "Erstattungen für alle Reisetätigkeiten" sind überdies irreführend.

    Wer kann weiterhelfen?

    Gruß,
    DR

  • dh_rem: Ich verstehe die Aussage nicht bzw. mir ist nicht klar, was Sie erreichen möchten.
    Sie müssen gar nichts weiter machen, als die Kosten bei Auswärtstätigkeit zu erfassen. Im Ergebnis erhalten Sie im Formular die Ausgaben und Erstattungen lt. Zeile 20 Steuerkarte in Zeile 57 des Formulars.

    Blechdose: Wer soll wie kontrollieren können, ob in Zeile 20 Verpflegung mit oder ohne Kürzung enthalten sind? Wenn 1000 Euro bescheinigt sind, hat der AG auch 1000 Euro gezahlt.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • ich glaube, ich kenne das Problem:

    Mal ein konkretes Beispiel:
    Reise nach Köln mit 1 Übernachtung.
    Der Arbeitgeber zahlt Flug (180 €) und Hotel inkl. Frühstück (70 €).
    Ich zahle Fahrtkosten vor Ort (Nahverkehr) für 5 €.

    Bei meiner Reisekostenabrechnung für den AG gebe ich an, dass ich ein Frühstück erhalten habe und reiche die 5 € Fahrtkosten mit ein.
    Am Monatsende bekomme ich als Reiseerstattung folgende Beträge mit dem Gehalt ausgezahlt:
    12 € Verpflegungspauschale für den Anreisetag
    7,20 € Verpflegungspauschale für den Abreisetag (12 € - 4,80 € für's Frühstück)
    5 € Fahrtkosten --> also in Summe 24,20 €.

    Jetzt habe ich bei der Steuererklärung auch immer versucht, das ganze so komplett mit allen Daten (also Flugkosten, Hotelkosten, etc.) abzubilden. Mit dem Ergebnis, dass der Prüfer auch immer gemeckert hat, dass die Erstattung zu hoch ist.

    Ich bin jetzt dazu übergegangen, das ganze vereinfacht zu erfassen:
    Flug und Hotel bzw. Nahverkehr interessiert mich nicht, weil das ja voll der Arbeitgeber zahlt. Das sind für mich ja bloß Durchlaufposten (Nahverkehr) bzw. ich bekomme die Rechnungen (Flug/Hotel) gar nicht zu Gesicht.

    Einzig die Verpflegungspauschale interessiert mich, weil die auch als "steuerfreie Verpflegungszuschüsse" auf der Jahressteuererklärung des Arbeitgebers auftaucht.
    Dementsprechend gebe ich bei der Auswärtstätigkeit nur die Tage an und ob ich eine Mahlzeit (Frühstück) erhalten habe.
    Das reicht auch dann.
    Da meckert weder das Programm noch das Finanzamt und stimmen sollte es auch.

  • Zitat von Martin Jung;19701

    frontloop: Was genau sagt denn der Steuerprüfer in Ihrem Beispiel und welche Kosten haben Sie zu dieser Reise erfasst?

    ich hab früher halt immer versucht, alle Kosten und Erstattungen zu erfassen, also auch die Beträge, die zwar in der Reisekostenabrechnung des AG auftauchen, aber die ich nie gezahlt habe (z.B. Flug) oder die für mich Durchlaufposten waren (ÖPNV-Ticket).
    Das Programm hat dann immer gemeckert, dass die Erstattungen zu hoch sind. Vor allem bei mehrtägigen Reisen mit Übernachtung inkl. Frühstück habe ich das nie wirklich auf die Reihe bekommen.

    Jetzt, wenn ich eben nur den Verpflegungsmehraufwand angebe, passt. In der Jahreslohnsteuerbescheinigung taucht auch nur dieser (steuerfreien Verpflegungszuschüsse) auf.

  • Die Finanzämter in Rheinland-Pfalz gehen nach mir vorliegenden Informationen automatisch davon aus, dass den in Jahreslohnsteuerbescheinigungen eingetragenen steuerfreien Erstattungen des Arbeitgebers entsprechende Werbungskosten in gleicher Höhe entgegenstehen, auch wenn in den Steuererklärungen keine Werbungskosten im Einzelnen erfasst sind.

    Hier wäre dann beim Steuerbescheid besonders darauf zu achten, dass dies im Einzelfall auch so umgesetzt wurde.

    Es ist davon auszugehen, dass die Anweisung auch in anderen Bundesländern gilt.

    Staufer

  • Hallo - Kann mir jemand sagen, wie bzw. wo ich die Höhe der Verpflegungspauschbeträge Ausland korrekt anpassen kann? Im Programm ist beispielsweise generell 48 Euro/24h eingestellt, für Houston Texas sollten das aber 57 Euro sein. Vielen Dank!

  • Hallo blitzkugel!

    Welches Programm nutzt du? in der SSE 2016 kann man bei Dienstreisen das Land auswählen. Davon hängt die Höhe des Pauschbetrages ab. Wenn du dort "USA -Houston" auswählst, werden die von dir erwarteten 57 € verwendet.

    Viele Grüße
    Rautka

  • :o Stimmt - einfach mal im dropdown Menu weiterscrollen - sorry

    Zitat von Rautka;19895

    Hallo blitzkugel!

    Welches Programm nutzt du? in der SSE 2016 kann man bei Dienstreisen das Land auswählen. Davon hängt die Höhe des Pauschbetrages ab. Wenn du dort "USA -Houston" auswählst, werden die von dir erwarteten 57 € verwendet.

    Viele Grüße
    Rautka

  • Zeile 57 Betrag zu hoch

    Ich habe ein ähnliches Problem mit meinen Eintragungen. in Zeile 20 werden z.B 400,00 Eur eingetragen, in zeile 57 erscheinen aber 1100 Eur. dies führt zu einer falschen Berechnung und ich muss Einspruch erheben. Wo kann ich sehen wie das Programm auf diesen Betrag von 1100 kommt?

  • In der Zeile 57 werden alle Erstattungen ausgegeben, die Sie im Steuerfall zu Auswärtstätigkeiten erfasst haben. Schauen Sie sich die Eingabedialoge und bitte auch die Anlage zu den Reisen an.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!