Bescheidprüfer hilft nicht weiter

  • Hallo,

    der Steuerbescheid liegt seit heute auch in Papierform vor, das Finanzamt war wieder mal sehr zügig. Und wie in jedem Jahr weichen die Werte in der Elster-Rückübermittlung deutlich vom Papierbescheid ab. Bei einer Erstattung von 1355,- € in Elster-Rückübermittlung werden noch 1275,- € auf Papier. Berechnet hatte das Programm 1320,- €. Mein Problem ist nun, dass der Elster-Bescheid offensichtlich falsch ist, ich aber die Abweichungen nicht gut nachvollziehen kann. Auch "Anzeige aller rückübermittelten Bescheidwerte im Bescheidvergleich" in der SteuerSparErklärung hilft mir nicht weiter, da sich in den Einzelpositionen kein Unterschied ergibt, in der Summe aber 133,- € Werbungskosten fehlen, siehe Anlage. Einzig der Hinweis "Aufwendungen für sonstige Werbungskosten wurden in nachgewiesener Höhe berücksichtigt. Zusätzliche Pauschalen gibt es nicht." auf dem Steuerbescheid deutet darauf hin, dass evtl. die Kontoführungsgebühren, die das Programm automatisch einträgt, nicht berücksichtigt wurden. Aber auch das sind ja deutlich weniger als 133,- €, auch die sonstigen Werbungskosten insgesamt ergeben weniger als 133,- €. Der Eintrag weiterer Pauschalen ist mir nicht bewusst.

    Kann ich nun die Steuerspar-Erklärung nutzen, um mit überschaubarem Aufwand die Kürzungen nachvollziehen zu können? Oder muss ich das Finanzamt anschreiben und um Erläuterung bitten? Einen offensichtlichen Weg bietet mir das Programm nicht an, da laut Elster-Rückübermittlung ja sogar mehr erstattet wurde als vorher berechnet, das Programm meint dazu: "Der Bescheid-Prüfer hat einige Differenzen entdeckt. Da der Bescheid aber zu Ihren Gunsten geändert wurde, brauchen Sie sich nicht gegen diese Differenzen zu wehren. Trotzdem sollten Sie die Differenzen prüfen, um die Ursachen zu finden."

    Vielen Dank für die Antwort!

  • Vergleichen Sie in einem Zwischenschritt doch erst einmal die ursprüngliche Steuerberechnung aus Ihrer SSE-Erklärung (Symbolleiste > Ergebnis > Steuerberechnung) mit dem Papier-Bescheid des FA.

    Staufer

  • Hallo Staufer,

    vielen Dank für den Hinweis. Ich hatte gehofft, dass ich das irgendwie geführt durch das Programm erledigen könnte, beispielsweise durch manuelle Eingabe der Werte aus dem gedruckten Bescheid. Wie dem auch sei. Ich habe dank Ihres Tipps jetzt mal den gedruckten Bescheid mit der Übersicht aus dem Programm verglichen. In Frage kommen nun:

    20,- € Steuerberatungskosten
    24,- € Sonstige Fahrtkosten (1 Fahrt mit 80km)
    72,- € Bewerbungskosten
    16,- € Kontoführungspauschale (vom Programm vorgeschlagen)
    93,30 € Portokosten

    Manches davon ist sicherlich in den 93,- € "übrige Werbungskosten" enthalten, die im Becheid anerkannt wurden, aber eben nicht alles. Keine Kombination von oben ergäbe genau die 93,- €, höchstens die abgerundeten Portokosten. Dann ist die Summe der restlichen Posten aber knapp geringer als die nicht anerkannten 133,- €. Außerdem passt der Satz "Aufwendungen für sonstige Werbungskosten wurden in nachgewiesener Höhe berücksichtigt. Zusätzliche Pauschalen gibt es nicht." dann wieder nicht, weil ich nur für die Kontoführungsgebühren die vom Programm eingetragene Pauschale übernommen hatte. Für die eine Fahrt bei Sonstigen Fahrtkosten hatte ich eine Begründung in die Tabelle geschrieben, für Steuerberatungskosten, Bewerbungskosten und Portokosten habe ich der Steuererklärung Belege beigelegt.

    Ich werde also morgen dann einmal versuchen, telefonisch eine Erläuterung zu erhalten, um die Kürzung zumindest nachvollziehen zu können und im mir erklären zu lassen, wieso meine Belege nicht ausreichen. So wie der eingereichte Ordner zurückkam, hat sich da schon jemand intensiver mit beschäftigt und nicht nur mal eben in fünf Minuten in Stichproben durchgeblättert.

  • So, ich habe mit dem Finanzamt telefoniert.

    Die "Sonstigen Werbungskosten", die ich in der Tabelle einzeln aufgeschlüsselt eingetragen hatte, sind beim Finanzamt nur als "Sonstige Kosten" angekommen. Eine Aufschlüsselung, die mir ja vorliegt, konnte der Mitarbeiter beim Finanzamt auch nach Durchsicht der Unterlagen nicht erkennen. Ich hatte alle Anlagen, die das Programm vorschlägt, ausgedruckt und eingereicht, darunter auch die schriftliche Aufstellung zu Sonstigen Werbungskosten. Das ist aber nicht in den Unterlagen der Sachbearbeiterin angekommen. Ich muss also Einspruch einlegen und den Zettel nochmals hinschicken.

    Zudem wurden "Sonstige Fahrtkosten" trotz der Begründung in der SteuerSpar-Erklärung nicht anerkannt. Ein Beleg liegt mir dazu nicht vor. Hier soll ich die Begründung aus dem Steuerprogramm nochmals rauskopiere und in den Einspruch aufnehmen.

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