• Guten Tag,

    ich möchte gerne die Studienkosten der Jahre 2013-2015 als Verlustvortrag melden.
    In 2015 wurden bereits erste Steuern nach Beendigung des Studium gezahlt.

    Wie und wo werden die Kosten der Vorjahre korrekt erfasst?

    Vielen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Timo Sprenger

  • Erststudium? Nur Sonderausgaben mit Höchstbetrag, im jeweiligen Steuerjahr geltend zu machen. Nach Sachverhalt wohl nur 2015 relevant.

    Die SSE hilft mit dem integrierten Steuerkompass weiter.

    Staufer

  • Sie müssen für die Jahre 2013-2015 Steuererklärungen abgeben und vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Voraussetzung ist allerdings es ist eine Umschulung oder ein Zweitstudium.Beantragen Sie Verlustvortrag.

  • Danke für die Rückmeldungen.
    Es ist ein Erststudium (BWL mit Schwerpunkt Marketing) nach absolvierter Berufsausbildung (Mediengestaltung). Nach meiner Auffassung sind die Voraussetzungen, die Kosten als Werbungskosten anzusetzen, gegeben. Ist es möglich, die Kosten für die Jahre 2013 bis 2014 mit der aktuellen Version der Software (SteuerSparErklärung 2016) zu melden, oder muss ich die jeweilige Version für die Jahre 2013 & 2014 installieren?

  • Hallo zusammen,
    ich habe ein ähnliches Problem bei meiner Tochter. Sie macht gerade ein Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Wie ich bisher in Erfahrung bringen konnte, "müssen" die Aufwendungen (um einen Verlustvortrag zu bekommen) unbedingt als Werbungskosten geltend gemacht werden. Derzeit ist es lt. Gesetz aber nur möglich diese Aufwendungen als Sonderausgaben geltend zu machen. Hierfür liegt aber bereits ein Formular bei STEUERTIPPS bereit zum downloaden, falls es zu einer Ablehnung der Verlustfeststellung durch das Finanzamt kommen sollte.
    Soweit aufgrund dieser Werbungskosten insgesamt negative Einkünfte entstehen, ist auf Seite 1, Zeile 2 des Einkommensteuerformulars das Kreuz bei "Antrag zur Festsetzung des verbleibenden Verlustvortrags" zu setzen.
    Ich habe es als langjähriger Benutzer von Steuertipps aber bis her nicht geschafft, dass nachdem ich alle Eintragungen unter Werbungskosten gemacht habe, das Programm dieses "Kreuz" setzt.
    Kann mir jemand dabei weiterhelfen???
    Schöne Grüße und besten Dank vorab. Gerd G.

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