Übertragung Hinterbliebenen-Pauschbetrag

  • Hallo!


    Ich bin bei der Steuererklärung für 2004 beim Thema Übertragung des Hinterbliebenen-Pauschbetrags auf nach meinem Verständnis widersprüchliche Aussagen bzw. Berechnungen gestoßen.


    Im Programm kann ich die Übertragung des Pauschbetrags von beiden Kindern aktivieren, womit die Gesamtsumme (inkl. eigenem Pauschbetrag der Witwe) mit 1110 Euro angegeben wird.


    Im Steuerkompass hingegen steht:
    Werden Hinterbliebenenbezüge an den Ehegatten und an Kinder gezahlt, erhält der Elternteil in diesem Fall den Hinterbliebenen-Pauschbetrag zweimal.


    Bedeutet das, dass man keinen Vorteil davon hat, wenn beide Kinder ihren Pauschbetrag auf die Witwe/den Witwer übertragen? Wenn ja, dann würde sich das Programm bei der Berechnung vertun und eine zu hohe Erstattung ausgeben.


    Für eine möglichst rasche Antwort wäre ich dankbar, da die Steuererklärung (nach Fristverlängerung) am Montag oder Dienstag spätestens abgegeben werden muss.


    Gruß, writer

  • Hallo,


    der Hinterbliebenen-Pauschbetrag kann tatsächlich mehrfach übertragen werden. So steht es auch in R194 Abs. 1 EStR. Insofern stimmt die Berechnung in der SSE.

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