Gewinn/Verlust aus GmbH-Anteilen

  • Laut Steuertipps SteuerSparBerater Abschnitt 2.2 unterliegen Erträge aus GmbH-Beteiligungen Kapitalerträge nicht der Abgeltungssteuer, sondern werden mit dem individuellen Steuersatz besteuert.

    Gleichzeitig ist es dann möglich, auch Kosten dieser Beteiligung als Werbungskosten anzusetzen. In meinem Fall sind das verschieden Posten wie Beratungsleistungen, Fahrtkosten, Zinsen für ein Gesellschafterdarlehen usw.

    Ich finde aber keine Funktion, wie und wo ich solche Kapitalerträge und Werbungskosten erfassen kann.

    Dies hat schon ein anderer Forumsteilnehmer im November für die 2015er Version gefragt und keine Antwort bekommen.
    Wie wäre es jetzt mit einer Antwort??

  • Zitat von Martin Jung;18686

    Erfassen Sie in der Anlage KAP die Einkünfte also Einnahmen - Ausgaben und erläutern Sie dies auf einer separaten Anlage.

    Was heißt das? In welchem Dialog der SteuerSparErklärung erfasse ich das?

  • Aber genau das ist das Problem: bei den zur Verfügung stehenden Einkunftsarten gibt es keine Möglichkeit, Kosten zu erfassen
    (bei Werbungskosten kommt immer nur der Hinweis, dass das es das nicht mehr gibt wegen Abgeltungssteuer/ Sparerfreibetrag)

    Dies ist aber bei GmbH-Einkünften nicht richtig!

  • Zitat

    Erfassen Sie in der Anlage KAP die Einkünfte also Einnahmen - Ausgaben und erläutern Sie dies auf einer separaten Anlage.


    1. Erfassen Sie bei den Kapitalerträgen eine Zahl (Einnahmen - Ausgaben)
    2. Schreiben Sie eine Anlage und listen Sie die Einnahmen und Ausgaben auf (erläutern Sie dies auf einer separaten Anlage)

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

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