Laut Steuertipps SteuerSparBerater Abschnitt 2.2 unterliegen Erträge aus GmbH-Beteiligungen Kapitalerträge nicht der Abgeltungssteuer, sondern werden mit dem individuellen Steuersatz besteuert.
Gleichzeitig ist es dann möglich, auch Kosten dieser Beteiligung als Werbungskosten anzusetzen. In meinem Fall sind das verschieden Posten wie Beratungsleistungen, Fahrtkosten, Zinsen für ein Gesellschafterdarlehen usw.
Ich finde aber keine Funktion, wie und wo ich solche Kapitalerträge und Werbungskosten erfassen kann.
Dies hat schon ein anderer Forumsteilnehmer im November für die 2015er Version gefragt und keine Antwort bekommen.
Wie wäre es jetzt mit einer Antwort??