Muß jedes Jahr eine neue Version der Software erworben werden?
herzlichen Dank im voraus
Harald Wegscheider
Frage
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Ich meine: nein! Denn die gesetzlichen Grundlagen zur rechnerischen Verteilung der Betriebskosten (kalte Nebenkosten und Heizkosten) haben sich nicht geändert; was aber bei einer neuen Version hilfreich ist, ist der mitgelieferte Nebenkostenberater mit hilfreichen Tipps aus der aktuellen Rechtsprechnung.
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Herzlichen Dank,
Da ich für meine Eltern nur 1 Objekt abrechnen soll, wären 25€ pro Jahr verhältnismäßig viel gewesen. Aber auf mehrere Jahre gesehen lohnt es sich dann eher.
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Ja, auch die rund 25 EURO pro Jahr lohnen sich immer! Denn eine Betriebskostenabrechnung per Hand oder per Excel ist in jedem Fall mühsamer und ggf. mit Rechen-/Gedanken-Fehlern verbunden!
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