MwSt für Überzugszinsen

  • Hallo, bin gerade an meiner Umsatzsteuer Voranmeldung.
    Nun ist mir aufgefallen, das die Kontoführungsgebühren und die Überzugszinsen mit der Mehrwertsteuer versehen sind. HEist dies für mich dass ich diese Steuer bei meinem Steuer geltend machen kann? oder ist dies wie bei der VErsicherungssteuer dass ich diese Zahle aber nichts anrechnen lassen kann??


    Kennt jemand eine Seite auf der solche Fragen im Internet beanwortet werden oder Bücher?? für nen Steuerneuling?

  • Hallo,


    auch die Umsatzsteuer auf Bankkosten ist abzugsfähig, wenn die allgemeinen Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug erfüllt sind. Schauen Sie mal in der Gewinnermittlung im Bereich "Betriebsausgaben/Bankkosten". Dort können Sie auch Umsatzsteuer auf Bankkosten erfassen und dort finden Sie auch eine Hilfe zu diesem Thema.


    Für Steuerfragen kann ich Ihnen den Steuer-Spar-Berater business edition empfehlen.

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