Auszahlung Lebensversicherung

  • Meiner Frau wurde im Dezember 2013 eine Lebensversicherung (Beginn 1982) ausgezahlt. Leider habe ich keine Unterlagen mehr ausser einer Wertmitteilung zum 1.12.2012 und eine unverbindliche Schätzung zum 1.12.2013 (Auszahlung). Mir ist völlig unklar, wie ich den Auszahlungsbetrag im Programm eintragen muss.

  • Hallo romorue,

    wie der Auszahlungsbetrag steuerlich zu behandeln ist, kann dir nur der Versicherer sagen. Das müsste eigentlich in der Leistungsmitteilung gestanden haben. Wenn du diese nicht mehr hast, würde ich mich an den Versicherer wenden und um ein Duplikat bitten. Evtl. hat auch der Vermittler der Versicherung davon noch eine Kopie.

    Viele Grüße
    Rautka

  • Die Auszahlung ist steuerfrei,
    wenn es sich um eine Kapitallebensversicherung handelt,
    die vor dem 1. Januar 2005 policiert worden ist,
    der Betrag der Ablaufleistung vollständig auf einmal ausbezahlt wird,
    der erste Beitrag spätestens bis zum 31. März 2005 eingezahlt wurde und
    wenn die Versicherung mindestens zwölf Jahre Laufzeit hatte.
    Man muss überdies mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben.

    Staufer

  • Hallo Staufer,

    genau diese Aussage über eine pauschale Steuerfreiheit habe ich vermeiden wollen, weil sie an zuviele Wenn und Aber gebunden ist. Romorue hat nichts über diese Versicherung gesagt. Für eine steuerfreie Auszahlung ist z.B. auch notwendig, dass es keine steuerpflichtige Änderung der Versicherung gegeben hat. Die Gesetzgebung hierzu war bis 2004 ziemlich kompliziert.

    Ich bleibe dabei, der TE sollte sich die Information über die steuerliche Behandlung vom Versicherer bestätigen lassen.

    Übrigens ist der 31.12.2004 der Termin, über den entschieden wird, ob der Vertrag unter das alte oder das neue Steuerrecht fällt.

    Viele Grüße
    Rautka

  • Hallo Rautka,
    danke für die Antwort. Ich gehe schon davon aus, dass die Versicherung Steuerfrei ist, sie läuft ja schon seit 1982. Mir ist nur nicht klar, ob ich sie trotzdem gegenüber dem Finanzamt angeben muss und wenn ja, wo ich was im Steuerprogramm eingeben muss.

  • Hallo Rautka,
    danke für die Antwort. Ich gehe schon davon aus, dass die Versicherung Steuerfrei ist, sie läuft ja schon seit 1982. Mir ist nur nicht klar, ob ich sie trotzdem gegenüber dem Finanzamt angeben muss und wenn ja, wo ich was im Steuerprogramm eingeben muss.

  • Hallo romorue,

    den Auszahlungsbetrag musst du nirgends angeben, wohl aber eventuelle steuerpflichtige Kapitalerträge sowie evtl. einbehaltene KEST und Soli, was dir der Versicherer mitteilen muss.

    Viele Grüße
    Rautka

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