Werbungskosten-Arbeitsmittel

  • Hallo,
    meinen im 2.Halbjahr 2001 gekauften Computer habe ich bisher folgendermaßen abgesetzt:

    2001: Kaufpreis/3 und davon die Hälfte
    2002: verbliebener Rest/3
    2003: wie 2002

    wie kann ich nun den gleichen Betrag wie 2002 und 2003 eingeben???
    Wenn ich Kaufdatum und Abschreibung über 3; 3,5 bzw. 4Jahre eingebe komme ich nie auf den richtigen Betrag.

    Vielen Dank

  • Hallo,

    naja, das letzte verbliebene Drittel.
    Konkret: Anschaffungspreis 1179€
    2001: 196,50 abgesetzt (kaufpreis /3 davon die Hälfte wegen Anschaffung im 2.Halbjahr)
    2002: 1179 - 196,50 = 982,50€ verteilt auf 3Jahre, also 327,50€
    2003: wieder 327,50€
    und 2004 will ich die letzten 327,50€ absetzen.

    Wenn ich in der SW alle Daten eingebe (Kaufdatum, Anschaffungspreis, Abschreibungszeitraum) wird mir automatisch ein "falscher" Wert geliefert.
    wie kann ich "von Hand" meinen konkreten Betrag einsetzen?

    Danke

  • Hallo Herr Jung,

    ehrlich gesagt bin ich von der Antwort enttäuscht.
    1. ist sie steuerlich falsch! 2004 kann ich den gleichen Betrag wie 2003 und 2002 absetzen!
    2. wollte ich wissen, wie ich "von Hand" den korrekten Betrag eintragen kann (sei einmal dahingestellt welcher Betrag nun richtig ist!)


    MfG

    H.Parr

  • Also gut, das ist hier zwar keine Steuerberatungsforum aber Ihre Abschreibung ist einfach falsch.

    Abschreibungsdauer 3 Jahre (bei Ihnen wären es jetzt 3,5 Jahre mit einer falschen AfA in 2001, weil durch 3 geteilt)

    Beispiel mit einem Kaufpreis von 1200 Euro

    Kauf im zweiten Halbjahr 2001

    AfA in

    2001: 1200/3/2 = 200
    2002: 1200/3 = 400
    2003: 1200/3 = 400
    2004: 1200/3/2 = 200

    Wenn Sie falsch abgeschrieben haben sollten, dann müssen Sie entweder die AFA so hinbiegen oder bei Sofortabzug eintragen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Hallo,

    ok, bei "Sofortabzug" dann

    Kurz noch zum Thema "falsche Abschreibung"

    Meine Steuererklärungen 2001 bis 2003 wurden allesamt von einer Steuerberaterin durchgeführt.
    Die von mir (meiner Steuerberaterin) weiter oben beschriebene Abschreibungsweise wurde vom Finanzamt auf den Pfennig (Cent) genau übernommen!
    so falsch kann das dann wohl nicht sein...

    Vielen Dank

  • Ein weiterer Beweis dafür warum man auch die Arbeit hochbezahlter Steuerberater mit einem Programm nochmals kontrollieren sollte.

    Das ist übrigens auch meine private Erfahrung.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Hallo,

    bei der Berechnung der Abschreibung sollte man nicht in Jahre sondern besser in Monaten rechnen - gerade weil man den Gegenstand meist nicht im Januar erwirbt.
    Außerdem kommt es auf den Ausgangswert an, mit dem man im jeweiligen Jahr rechnet.
    Schauen Sie sich doch noch mal das Jahr 2002 in Ihrer Berechnung an! 1/3 von Was? Am 1.1.2002 waren es ja keine drei Jahre mehr.
    Jeder kann sich mal "verrechnen".
    ------------
    Eva Lüddecke
    Software-Entwicklung

    Mit freundlichen Grüßen<br /><br />Eva Lüddecke<br />Softwareentwicklung

  • Hallo,

    jaaaa, ich sehe es ja ein, daß eine korrekte Abschreibung anders ausgesehen hätte!

    Tatsache ist aber, daß die vorgenommene Abschreibungsart vom Finanzamt zu 100%übernommen worden ist.

    Und da es nun mal so ist, wie es ist (war), mußte ich eine Möglichkeit suchen, den in meinem Fall verbliebenen Rest für 2004 in die Software einzutragen.
    Über den Menüpunkt "Sofortabzug" ist es ja auch ganz einfach. Mit ein paar erklärenden Worten in der Anlage dürfte ich doch hoffentlich keine Probleme bekommen.

    Nochmals vielen Dank Herr Jung und Frau Lüddecke

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