Erbsauseinandersetzung mit Abfindung

  • Zum Sachverhalt:

    Mein Vater ist verstorben und meine Mutter hat das Erbe ausgeschlagen, damit mein Bruder und ich zu den Alleinerben werden.

    Es geht konkret um Haus und Grundstück, welche mein Bruder schon anteilig bewohnt. Wir schätzen den Wert von Haus und Grundstück auf ca. 400.000 Euro.

    Ausgemacht war es, dass wir eine Erbsauseinandersetzung festlegen.
    In dieser Auseinandersetzung wäre ich von meinem Teil des Erbes zurückgetreten, gegen eine Abfindung von 30.000 Euro. (Da mein Bruder noch genug Geld ins Haus stecken werden muss...)
    Nun kam aber der Punkt auf, dass, da ich trotzdem erbe, meine 50% versteuert werden müssen. Also 20% von 200.000 Euro.Um dies zu umgehen, wird mir nun ans Herz gelegt, das Erbe vorher auszuschlagen (Frist endet in 2 Wochen). Natürlich habe ich dann offiziell kein Anrecht mehr.

    Ist es wirklich so, dass ich trotz Erbauseinandersetzung 50% erstmal erbe und das versteuert werden muss?
    Auch wenn ich innerhalb der Erbsauseinandersetzung zurücktrete und garnicht im Grundbuch erscheine?

    Ist wirklich der steuerlich einfachste Weg, dass ich das Erbe ausschlage?

  • Lassen Sie sich unbedingt rechtsverbindlich (!) von einem Steuerberater beraten. Der Erbfall tritt bereits mit dem Tod des Erblassers ein. Der Knackpunkt ist die Abfindung anstelle des Erbantritts und wie diese steuerlich zu werten ist.

    Staufer

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