Hallo,
ich habe für 2014 erstmals Einkünfte für einen Lehrauftrag an einer Hochschule zu erfassen. Diese Laufen ja unter Einkünften aus selbständiger Tätigkeit und sind bis zu einer gewissen höhe steuerfrei (2.100 oder 2.400 Euro).
Dazu 2 Fragen:
- Wo kann man in der Steuersparerklärung angeben, dass es sich hierbei um steuerfreie Einkünfte handelt?
- ist es notwendig zu diesen Einkünften eine EÜR zu erstellen?
Ich würde mich über eine Hilfe sehr freuen.
Dozententätigkeit
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-Einkünfte, Zinsen, Renten, Vermietung usw.
-Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter
-Übungsleiterfreibetrag § 3 Nr.26 EStGEine Anlage EÜR ist nciht notwendig.
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Nutzen Sie bitte die Suchfunktion und die Hilfen.
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... und denken Sie an eine entsprechende besondere Bestätigung der Hochschule über Ihre Tätigkeit
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