Pendlerpauschale - Dienstreisetage

  • Hallo Steuer-Team,

    ich habe eine Jahr mit Dienstreisen mit der Bahn hinter mir, diese Kosten wurden vom AG erstattet.
    Etwa 60 Tage. Das heißt eine Erfassung über Dienstreisen bringt mir keine Steuerersparnis? Oder kann ich da etwas erfassen?

    Wie ist es nun mit den relevanten Tagen für die Pendlerpauschale - müssen die Tage, an denen ich auf Dienstreise war, abgezogen werden, oder nicht? Es steht dort nur, dass Urlaub, Krankheit, Seminare abgezogen werden müssen, aber nichts zu Abzug für Abwesenheit durch Dienstreisen.

    Also z.B. Basisjahr 2014
    252 Arbeitstage in Niedersachsen
    - 30 Tage Urlaub
    - 60 Tage Dienstreisen
    = 162 Tage relevant für Pendlerpauschale oder

    252 - 30 Tage Urlaub = 222 Tage relevant für Pendlerpauschale?

    Herzliche Grüße
    Pendler

  • Hallo Pendler,

    bei den Dienstreisen wurde alles erstattet?? Auch die Verpflegungsmehraufwendungen ( ohne Mahlzeitengestellung )??
    Das FA erkennt in der Regel 230 Arbeitstage im Jahr an. Darin ist schon der Urlaub enthalten. Abzuziehen wären natürlich noch die Krankheitstage und andere Tage, an denen man nicht an der 1. Tätigkeitsstätte war.
    Vielleicht hat man die DR auch von der Arbeit aus angetreten??
    Für die Tage der Entfernungspauschale sind die tatsächlichen Anwesenheitstage an der 1. Tätigkeitsstätte maßgebend.

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