Hallo alle, vielleicht kann jemand einen Tipp geben:
Meine Frau ist Auditorin f. Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen. Bisher als Freiberufler. Im letzten Einkl.-St.-Bescheid wurde sie plötzlich als "Gwerbetreibende" behandelt.
Ist bei der Einstufung in Freiberufler oder nicht nur die Art der Tätigkeit maßgebend oder auch das Einkommen?
Danke für alle Tiopps
Gruß MPASW22
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