Will Garage vermieten

  • Hallo zusammen,

    ich plane, einige vermietete Garagen zu kaufen, brauche aber noch Hilfe bei der Planung, insbesondere für die Steuer. Am Ende, soll das Geld schnell wieder reinkommen :)

    Folgende Annahme:
    - 16 TG-Garage für den Preis von 50K€
    - Dazu kommt Grunderwebsteuer 6,5%: 3.250€
    - Ggfs. ein paar Kreditkosten
    - Notarkosten: in welcher Höhe überhaupt?

    - Angenommen alle 16 Plätze sind vollvermietet à 40€ = 7.680€ Mieteinnahmen im Jahr
    - Nebenkosten/Hausgeld: 20€ pro Platz = 3.840€ (leider sehr hoch)
    - Gewinn vor Steuer: 3.840€ im Jahr

    Diese 3.840€ werden dann versteuert, und zwar zum selben Steuersatz wie meine Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, richtig?

    Welche Abschreibung kann ich eingeben und welche Kostenersparnis bedeutet das? Ich habe gelesen 5% während 20 Jahren? Auch wenn die Garage bereits vor 20 Jahren gebaut wurde?

    Welche Kosten kann ich noch von den Steuern absetzen, um besser einzuschätzen, wieviel am Ende übrig bleibt?


    besten Dank für Ihre qualifizierten Antworten!

    Viele Grüße

  • Sie besitzen doch sicherlich die SSE 2015, oder? Dann machen Sie damit Ihre "normale" Steuerklärung ohne! die vermieteten Garagenplätze. Und Sie sehen das Ergebnis der Steuererklärung, was identisch zum FA-Bescheid sein sollte. Nun nehmen Sie die gleiche Steuererklärung, speichern diese unter einem neuen Namen ab -z.B."mit-Garage", und gehen dann in der SSE in das Dialogfeld "Vermietung+Verpachtung" und gehen dort systematisch alle Punkte durch, und Sie kommen nun dem neuen Ergebnis "St.erkl+Garage" und sehen die Differenz, was dabei herausspringt. Notarkosten: würde ich mal zwischen 3 und 5 % der Brutto-Kaufsumme ansetzen. Abschreibung: siehe Steuerkompass in der SSE.

  • Bei der Abschreibung kann Klärungsbedarf bestehen, ob die Garagen als selbstständiges Objekt gebaut wurden (20 Jahre je 5 Prozent) oder im Zusammenhang mit Wohnungen. Es empfiehlt sich, beim bisherigen Eigentümer nachzufragen, wie dieser bislang abgeschrieben hat und was bereits abgeschrieben ist.

    Achtung: Beim Hausgeld sind die darin enthaltenen Rücklagen für Erhaltung bzw. Reparaturen abzuziehen. Die Höhe sagt Ihnen der Hausverwalter. Diese Rücklagen können Sie zuerst mal nicht absetzen. Erst, wenn aus dem Rücklagenkonto für Reparaturen gezahlt wird, können Sie diese Zahlen als Erhaltungsaufwand von den Einnahmen abziehen.

    Der Ertrag aus der Vermietung geht voll in die Einkommenssteuererklärung ein. Der Steuersatz ergibt sich aus dem dann gesamten Einkommen.

    Staufer

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!