Ein Vorschlag zur Güte, die Erfassung der Energiepreispauschale (EPP) für Rentner mit den Bescheiddaten der Finanzverwaltung konform gehen zu lassen.
Bekannt war ja, dass zunächst nicht jeder die EPP erhalten solle und weiter, wie und ob überhaupt eine Mitteilung der Finanzverwaltung über den Datenversand per Elster an die Steuerpflichtigen erfolgen möge. Dies hatte zu allerlei Protest sowohl gegen die Programmhersteller als auch gegen die Finanzverwaltung geführt. Die Programmhersteller hatten ein Berechnungsschemata in ihre Programme eingebaut, um eine gleichsame Berechnung synchron mit der Finanzverwaltung zu erhalten, deren Aktivierung im Bedarfsfall allerdings nur mäßig gelungen schien. Die Finanzverwaltung legte ihrerseits die Verantwortung der auszahlenden Stelle in die Hände der Rentenversicherung, als ob diese mit ihrer Software und Infrastruktur nicht schon genug am Halse hätten. Wie dem auch sei, schnelle Lösungen mussten gefunden werden. Es wurde einfach eine weitere Rente gemeldet mit dem Vermerk, dass die EPP ausgezahlt worden sei. Dies hatte zu allerlei Verwirrung gestiftet, denn einmal war diese Mitteilung sowohl bei der Finanzverwaltung nicht klar abzubilden und bei den Programmen der Hersteller ebenso wenig. Mit der Meldung einer weiteren fiktiven Rente wussten viele beim VaSt-Service ebenso wenig anzufangen. Das ein Häkchen zu erfassen war, wenn es denn sofort entdeckt wurde, wenn über diese Rente die EPP ausgezahlt wurde, konnte zwar den Berechnungsgang zu Besteuerung der EPP richtig darstellen, aber die Rentenversicherung meldete eine um die EPP erzielte Anpassung der Rente, welche dann natürlich den Besteuerungsanteil der Renten erhöhen sollte. Da hatten die Programmhersteller aber längst mit dem Häkchenbutton eine andere eigene und vielleicht sogar weniger falsche Lösung gefunden. Der Besteuerungsanteil der Rente bezog sich nur auf die Rente selbst und die EPP an sich wurde dem Saldo der sonstigen Einkünfte hinzugerechnet. Dadurch entsteht eine Differenz bei den zurückgemeldeten Bescheiddaten (ebenso im Papiersteuerbescheid) im Besteuerungsanteil der Rente. Diese ist nämlich jetzt bei den Bescheiddaten um die EPP höher und das Steuerprogramm kann diesen höheren Besteuerungsanteil jetzt nicht mehr abbilden.
Eine Lösung könnte folgendermaßen aussehen:
Man erfasse einen weiteren Rentenbezug bzw. weißt der fiktiven Rente des VaSt-Abrufs eine weitere Rente zu. Von der Überlegung geleitet, dass es sich ja trotzdem nicht um eine weitere Leibrente und ebenso wenig um einen solchen Träger handeln dürfte, denn die „Deutsche Rentenversicherung“ hatte lediglich die Aufgabe die EPP auszuzahlen, wähle man eine „Sonstige Rente“ als Träger und als Art eine „Andere Rente“ aus, deren Rentenzahlung mit einmalig 300 Euro und einem hundertprozentigen Ertragsanteil, der mit dem Häkchen „Ertragsanteil selbst erfassen?“ manuell einzugeben ist. Die vorbenannten Häkchen bezüglich der EPP sind dabei nicht mehr zu verwenden, dafür gibt es ja jetzt diese sonderbare Rente! Schade um die Liebesmühe der Programmhersteller und den bürokratischen Aufwand der beiden Behörden, wobei man echt sagen kann, dass hier die Finanzverwaltung mit schmalem Fuß davongeeilt war. Sie hätte ebenso erkennen können, dass die lapidare Abbildung im Saldo des Besteuerungsanteils nicht unbedingt gleichsam mit dem Saldo der Sonstigen Einkünfte einhergehen kann. Zumal sich dieser Besteuerungsanteil in einer Leibrente kaum darstellen ließe. Die Finanzverwaltung diesen steuerbaren Wert in den Sonstigen Einkünften gesondert ausweisen hätte sollen oder die EPP ebenso im Berechnungsschema des Steuerbescheides aufführen sollen. Aber dazu hätten sie ja dem Steuerkunden plausibel machen müssen, woher sie einen weiteren Besteuerungsanteil dieser EPP als Hundertprozentrente herbeigezaubert haben.