Energiepreispauschale

  • Ich habe als Rentner den Bezug der Energiepreispauschale im Formular bestätigt und es werden dafür 300 € in den Einkünften berücksichtigt. Ich beziehe zusätzlich eine Betriebsrente (in Anlage N ausgewiesen), habe aber keine weiteren Einkünfte aus einer aktiven Tätigkeit. Trotzdem wird vom Programm automatisch bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens für das Jahr 2022 eine Energiepreispauschale für Erwerbstätige (300 €) zusätzlich ausgewiesen. Das kann doch nicht richtig sein, oder?

  • Das kann doch nicht richtig sein, oder?

    Eine Betriebsrente stammt aus einem früheren Beschäftigungsverhältnis und begründet keinen Anspruch auf die EPP, das siehst du richtig.

    Was hast du denn bei Art der Einnahmen aus der Lohnsteuerbescheinigung ausgewählt ? Betriebsrente (ausschließlich)

  • Nun ja, programmseitig reicht das Anlegen eines Gewerbebetriebs OHNE Einkünfte oder aus einer Beteiligung schon aus, dass die EPP berücksichtigt wird. Eine aktive Tätigkeit muss man dazu nicht erfasst haben, und das geht halt auch aus der Frage so nicht wirklich hervor. Und nebenbei geht es hier ja nicht darum, jemandem zu glauben oder nicht, sondern einfach um mögliche Ursachen :)

  • Nun ja, programmseitig reicht das Anlegen eines Gewerbebetriebs OHNE Einkünfte oder aus einer Beteiligung schon aus, dass die EPP berücksichtigt wird.

    Ich habe tatsächlich gewerbliche Einkünfte "als Mitunternehmer" (Flottenfonds) angegeben mit der Aussage: "Der Gewinn oder Verlust wurde noch nicht festgestellt oder ist nicht bekannt." Programmseitig dürfte aber die EPP trotzdem nicht zweimal berücksichtigt werden, oder?

  • Doch, die EPP aus Gewinneinkünften schließt den Bezug der EPP als Rentner nicht aus. Über 2 Mio. Rentner erhalten die EPP deshalb zweimal.

    Vielen Dank für diese Auskunft.

    Programmseitig habe ich zwecks Simulation einmal die gewerbliche Einkünfte "als Mitunternehmer" entfernt und in der Ergebnisberechnung erschien dann auch die EPP unter "Sonstige Einkünfte" für Erwerbstätige (300,00) und auch der Abzug von der Einkommensteuer nicht mehr.

    Ich kann also nun davon ausgehen, dass das Finanzamt mir im Steuerbescheid zusätzlich 300 € Einkünfte anrechnet und direkt von der Einkommensteuer wieder abzieht?

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