Studiengebühren

  • Hallo Forengemeinde, ich habe eine Frage bezüglich Studiengebühren.

    Meine Tochter macht ihre eigene Lohnsteuererklärung.

    Sie hatte einen Studienjob und erhielt hier für 2022 eine Lohnsteuerbescheinigung.

    Die gezahlten Steuern erscheinen im Programm als Erstattungsbetrag.

    Ich habe nun gelesen, dass Studiengebühren, Pauschale für Arbeitsmittel und Fachliteratur absetzen können. Auch Fahrtkosten

    Nun habe ich die Studiengebühren eingegeben und auch Arbeitsmittel und Fachliteratur - Pauschalen

    Aber am Erstattungsbetrag ändert sich nichts.

    Woran liegt das?

    Grüße

    Im Voraus vielen Dank

  • Ja, mehr als man an Lohnsteuer gezahlt hat, kann ja nicht erstattet werden. Wenn aber bereits die Steuererstattung auch ohne die eigenen Vorsorgeaufwendungen der Lohnsteuer entspricht, könnte die Tochter, sofern sie noch kindergeldberechtigt ist, auf die Angabe ihrer KV und PV-Beiträge aus der Lohnsteuerbescheinigung verzichten, sodass diese Beiträge bei den Eltern steuerwirksamer angegeben werden könnten.

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