Steuererklärung - Fahrten zur Bibliothek absetzen + Mehrverpflegungsaufwand

  • Hi zusammen,

    ich habe mehrfach gelesen, dass man während des Zweitstudiums sowohl die Fahrten zur Bibliothek (Hin+Rückweg á 0,30€) als auch eine Verpflegungspauschale (wenn Tag >8h á 14€) absetzen kann.

    Nun die Frage: wo trage ich das in Elster ein?

    • Fahrten zur Bibliothek: "9 - Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet (Entfernungspauschale)" aber hier kann ich doch nur einfach angeben, richtig ??
    • Mehrverpflegungsaufwand: "16 - Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" ??

    Wo trage ich das ein?

    VG Tim

  • Wenn Sie das Zweitstudium bei den Werbungskosten als Fortbildungskosten ansetzen, erscheinen die Angaben gelistet in der Zeile 46 der Anlage N. Um die Berechnung müssen Sie sich aber selber kümmern. Allerdings unterstützen die Steuerprogramme mit Dialoghilfen bei der Berechnung der Reisekosten. Bei Bedarf können auf Anforderung diese Listen als Anlagen dem Finanzamt überreicht werden. Ein Steuerprogramm sollte hier verwendet werden, da dieses zu einer Mehrfachlistung der Zeilen 46 führt und damit dem Finanzamt die gebotene Detaillierung bietet.


    Analog wäre auch bei anderen Einkünften zu verfahren.


    Aber so generell lässt sich das nicht bestimmen, da ja auch Fortbildungskosten in Entsprechung zum ausgeübten Beruf stehen müssen. Ansonsten wären es Berufsausbildungskosten im nicht ausgeübten Beruf bei den Sonderausgaben. Dann würden diese als gelistete Aufwendungen in der Zeile 13 der neuen Anlage Sonderausgaben stehen.

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