Grundsteuererklärung Bayern für Einfamilienreihenhäuser mit Handtuchgarten und normale Eigentumswohnungen – Vergleich alter und neuer Grundsteuermessbetrag

  • Nach dem was ich bisher gesehen habe liegt bei Einfamilienreihenhäusern mit Handtuchgarten in Bayern der neue Grundsteuermessbetrag bei ca. 70 % (bezogen auf den alten Betrag).


    Im ländlichen Raum mit großen Grundstücken für Einfamilienhäuser in Bayern ist der neue Grundsteuermessbetrag höher wie der alte.


    Nach dem was ich bisher gesehen habe liegt bei normalen Eigentumswohnungen in Bayern der neue Grundsteuermessbetrag bei ca. 50 - 60 % (bezogen auf den alten Betrag).


    Was sind eure Erfahrungen?

  • Für BW mit dem Flächenmodell sehe ich folgende Problematik. Habe ca. 60 Grundsteuererklärungen ausgefüllt und versendet. Da war alles dabei. Wohngrundstücke mit Grundstückgröße bis 2000 qm. Wohnungseigentum, Reihenhäuser.


    Mir wurde jetzt ein Grundstückwert gezeigt, Grundstück 1800 cm Einheitswert 1.047.000. €. Bei gleichem Hebesatz würde sich eine Grundsteuer von 4.600 € ergeben.


    Jetzt mein Anliegen : Bei einer Reduzierung des Hebesatzes um die Hälfte zum 1.1.2025 hätte zur Folge, das der eingangs erwähnte Fall immer noch 2.300 € zahlt im Gegenzug Wohnungseigentum und Reihenhäuser so gut wie keine Grundsteuer zahlen.

    Vielleicht tut sich was. Im Finanzgericht Baden-Württemberg sind 3 Verfahren anhängig.

  • So krass waren die Abweichungen in meinen Fällen zwar nicht, aber beim Grundstück mit der größten Fläche beträgt der Grundsteuermessbetrag

    zukünftig das 2,5-fache. Nach Bundesrecht wäre der Grundsteuermessbetrag praktisch unverändert geblieben. Mit einer deutlichen Senkung der

    Hebesätze kann in der Gemeinde, in der das Grundstück liegt, nicht gerechnet werden. Dort gibt es nämlich einen dicht bebauten Hauptort mit

    vielen kleinen Grundstücken, bei denen die Werte hinter den bisherigen Werten zurückbleiben, der Ortskern steht auch noch unter Ensembleschutz.

  • Bayern hat ja auch ein Bodenwertmodell (Flächenmodell).

    Es ist ein reines Flächenmodell, der Bodenwert selbst spielt überhaupt keine Rolle. Man will damit die Wiederholung der Haupterhebung

    im Abstand von 7 Jahren vermeiden. Zu Verwerfungen führen in Bayern auch ehemalige landwirtschaftliche Nebengebäude, die als Abstell-

    oder Kellerersatzräume genutzt werden. Davon bleiben nur 30 m² anrechnungsfrei, was darüber hinausgeht, wird höher bewertet als die

    Wohnflächen. Nach Bundesrecht bleiben solche nur privat genutzten Flächen gänzlich außen vor, was ich auch für angemessener halte.

    Da ich nur Erklärungen für uns und für Angehörige erstellt habe, wurde der Fall mit der stärksten Abweichung nach oben nicht angefochten.

    Dafür hätte ich die Zustimmung der Eigentümer gebraucht und denen musste ich natürlich sagen, dass man in jedem Fall vor Gericht

    ziehe muss.

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