Leider trotz Recherche im Forum und der Programmhilfe noch nicht klar: Wie verbuche ich als Umsatzsteuerpflichtiger eine Einnahme nach USt. gemäß § 13b UStG/reverse charge korrekt, insbesondere hinsichtlich der USt?
Der Fall: 1000,- Euro Einnahme aus einer Leistung für ein schweizer Unternehmen wollen korrket verbucht werden.
Ich habe unter "Einnahmen" eine eigene Position "Aufträge zu 0 % (reverse charge)" angelegt.
Als Gründe habe ich gewählt:
"Lieferungen nach § 13b UStG"
"Übrige Lieferungen nach § 13b UStG"
Damit taucht die Einnahme im Gewinn auf und ich bin mir auch ziemlich sicher, dass das so richtig ist.
ABER: Was ist mit der USt-Vornameldung und der USt-Erklärung?
Hier wird die Sache nebulös. Natürlich habe ich keine USt für diesen Betrag abzuführen, aber es scheint so, dass das FA trotzdem erwartet, dass ich den Posten von 1000,- in der USt-Voranmeldung und -Erklärung deklariere.
Die Software scheint mir das nicht abzunehmen.
In der USt-Voranmeldung finde ich unter "Umsätze und Vorsteuer" das Freifeld "Lieferungen/Leistungen zu 0%". Muss ich hier die 1000,- Euro eintragen? Ich vermute mal, ja, denn etwas anderes habe ich nicht gefunden. Die Frage ist nur, warum die Software das nicht selbst macht.
In der USt-Erklärung ist es das gleiche: Ein Freifeld zum selbstausfüllen.
Könnte mir jemand sagen ...
... ob diese händische Arbeit korrekt und nötig ist bzw. wie es besser/korrekt geht?
... warum die Software solche, unter Einnhamen doch ganz klar deklarierten Einnahmen nicht selbst in den USt-Erklärungen einträgt?
Im Voraus für Hinweise vielen Dank.