Erststudium oder Zweitstudium

  • Hallo. Ich hoffe ich bin hier richtig und man kann mir helfen. Mein Sohn hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und ist in seinem Beruf tätig. Jetzt hat er letztes Jahr mit einem Bachelor Studium begonnen neben der Arbeit. Ist das jetzt ein Erst oder ein Zweitstudium? Gehören die Ausgaben fürs Studium jetzt unter Werbungskosten oder Sonderausgaben? Vielleicht hat jemand damit schon Erfahrung gemacht. Ich habe so viel dazu gelesen und bin mittlerweile total verunsichert. Danke.

  • Das sehe ich nicht so.

    Selbst wenn das "Bachelor Studium" nichts mit dem derzeit ausgeübten Beruf

    (nach abgeschlossener Erstausbildung!) zu tun hat,

    wären das - meiner Ansicht nach - Arbeitnehmer-Werbungskosten.

    Dann eben vorweggenommene Arbeitnehmer-Werbungskosten.


    Ich würde das unter Arbeitnehmer-Werbungskosten > Fortbildungskosten eintragen.

  • Das möge jeder anders sehen. Nicht richtig gestellte Fragen können weder zu einer falsch negativen noch zu einer richtig positiven Antwort führen. Sie bleiben defacto falsch positiv oder richtig negativ!


    Wer fragt denn, der Steuerzahler oder die Eltern? Warum wird nach Erst- oder Zweitstudium gefragt, wenn dem Anschein nach noch kein Erststudium absolviert wurde? Wollen die Eltern bei ihrem Kind weiterhin die Freibeträge oder das Kindergeld beziehen? In diesem Zusammenhang kann auch nach der Bedeutung von Erst- oder Zweitstudium gefragt sein. „Mein Sohn hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und ist in seinem Beruf tätig.


    Gehören die Ausgaben fürs Studium jetzt unter Werbungskosten oder Sonderausgaben?“ Fragt sich bei wem: Sonderausgaben bei ihm oder bei den Eltern? Wenn Werbungskosten, dann nur beim Sohn!


    Jetzt hat er letztes Jahr mit einem Bachelor Studium begonnen neben der Arbeit.


    Keiner weiß in welchem Zusammenhang das begonnene Studium mit der zuvor absolvierten Ausbildung im Zusammenhang steht. Auch wenn die Finanzverwaltung mittlerweile sich bei weiteren Studiengängen großzügig zeigt und diese als Fortbildung anerkennt, würde ich ohne Not nicht den Abzug bei den Werbungskosten suchen. Sehr oft können auch die Aufwendungen eines Studienganges noch gut in den eigenen Sonderausgaben untergebracht werden, wenn tatsächlich eine richtige berufliche Tätigkeit aufgenommen wurde. Bevor man jemandem gleich mit der Kost seines gesamtes Erfahrungswissen an steuerlicher Gestaltung füttert, würde ich erst einmal sehen, was verdaut werden kann. Denn gerade Berufsanfängern, die zudem selber ihre Steuertatbestände noch nicht einmal erklären können, fallen die vorgezogenen Werbungskosten später doch wieder auf die Füße, wenn die Rückübertragung aktiviert werden soll.

  • Wenn man nach abgeschlossener Berufsausbildung ein Studium neben einem Hauptberuf aufnimmt, kann es durchaus von Vorteil sein,

    die Kosten dafür als Sonderausgaben geltend zu machen. Jedenfalls dann, wenn die Werbungskosten aus dem Hauptberuf gering sind

    und die jährlichen Kosten des Studiums unter 6.000,00 € liegen.

  • Guten Abend,


    steuerrechtlich stellt sich die Frage doch nicht, ob es ein Erst- oder Zweitstudium ist, sondern ob es eine Erst- oder Zweitausbildung ist.

    Und wenn, wie Brummer2013 schreibt, eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt, dann ist das Bachelorstudium eine Zweitausbildung gemäß §9 Abs 6 EStG und die Kosten für das Studium können als (ggf. vorweggenommene) Werbungskosten angesetzt werden (man kann die Kosten aber auch als Sonderausgaben abziehen, wenn man neben der Zweitausbildung arbeitet/verdient, wie schon Charlie24 schreibt; das müsste man individuell ausrechnen).

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