Umsatzsteuerfreie Umsätze im Inland in der Umsatzsteuererklärung

  • Mein laienhaftes Verständnis war, dass alles was meinen Gewinn erhöht zum Gesamtumsatz gehören müsste und in das entsprechende Feld der Umsatzsteuerklärung eingetragen werden muss.

    Dieser umsatzsteuerfreie Umsatz muss ja auch eingetragen werden, auch wenn er nicht zum Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG gehört.

    Es gibt dafür in der Umsatzsteuererklärung eben eine extra Zeile.

  • crizzi

    Machen Sie es einfach wie in #4 beschrieben und legen Sie in der Gewinnermittlung für jeden Prozentsatz Umsatzsteuer (19 % bzw. 0 %) eine gesonderte Einnahme an (treffende Bezeichnung schreiben). Dann geben Sie die entsprechenden Werte einfach nur dort ein.

    Aus der Gewinnermittlung geben Sie die EÜR und die Umsatzsteuererklärung (sowie die Gewerbesteuererklärung) ab. Die SSE hat das alles für Sie schon an der richtigen Stelle eingetragen und automatisch eine Umsatzsteuererklärung für Sie generiert.

    Sie tragen nichts und nirgends etwas in eine Umsatzsteuererklärung ein, sondern Ihre Einnahmen in die Gewinnermittlung der SSE. Dadurch wird automatisch neben der EÜR eine Umsatzsteuererklärung und eine Gewerbesteuererklärung für Sie erstellt, die Sie jeweils aus der SSE elektronisch abgeben.

    Staufer

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